Ausbildungsbetrieb verschweigen?
Kleiner Kontext: Ich mache derzeit mein Abitur allerdings werde ich jetzt mit 100% Wahrscheinlichkeit mein Abitur nicht schaffen und verlasse das Gymnasium frühzeitig in 2 Monaten.
Ich habe nicht vor das Jahr zu wiederholen, da ich schon einen Ausbildungsvertrag unterschrieben habe und ich die Ausbildung nachgehen wollen würde anstatt das Abitur.
Allerdings weiß das Unternehmen noch nichts davon, und jetzt zu meiner Frage: sollte ich es ihnen mitteilen oder geheim halten und hoffen das Unternehmen möchte mein Abitur nicht sehen?
Damals in der Stellenanzeige war nur die Voraussetzung das Fachabitur zu haben, welche ich ja schon besitze.
Im Vertrag steht "Höchster allgemeiner Schulabschluss: Abitur", jedoch keine Voraussetzung wie sie sonst im Vertrag steht, z.B.: "Der Vertrag ist nur gültig mit dem erfolgreich erlangten Abschluss: Abitur"
Der Grund warum ich es dem Unternehmen nicht mitteilen will ist weil ich Angst habe das sie mich bevor Arbeitsbeginn schon kündigen und ich dann da ohne nichts stehe (habe auch einige Zusagen von anderen Unternehmen für diese Stelle abgelehnt), und ich denke selbst wenn sie es dann während der Probezeit herausfinden, mir eine Chance geben da ich dann schon angefangen habe, auch wenn das Gespräch dann vermutlich deutlich unangenehmer sein würde als hätte ich es ihnen im voraus gesagt.
3 Antworten
Wenn Abitur verlangt wurde und du es dann nicht nachweisen kannst, erfüllst du nicht mehr die Voraussetzungen, die der Ausbildungsbetrieb als Kriterium vorgibt.
Das Fachabitur hast du auch nicht automatisch, dazu musst du noch ein Jahr ein gelenktes Praktikum absolvieren. Ob du dazu das erste Ausbildungsjahr nutzen kannst, musst du in den Voraussetzungen für dein Bundesland nachlesen. Den Betrieb würde ich auf jeden Fall rechtzeitig informieren.
In NRW hast du das schon nach dem ersten Ausbildungsjahr. Hattest in die Frage Abitur geschrieben. Dann ist doch alles smooth bei Dir und du musst dir keine Sorgen machen.
Also ich hab mir mit voraussichtlichem Abitur beworben, allerdings meine ich eher diese Stelle.
Im Vertrag steht "Höchster allgemeiner Schulabschluss: Abitur", jedoch keine Voraussetzung wie sie sonst im Vertrag steht, z.B.: "Der Vertrag ist nur gültig mit dem erfolgreich erlangten Abschluss: Abitur"
Normalerweise wenn die Unternehmen unbedingt ein Abitur haben wollen dann machen die noch eine extra Voraussetzung, das der Vertrag nur gilt mit Abitur.
Du musst es mitteilen, weil du sonst unter falschen Voraussetzungen anfängst. Wärs besser dann irgendwann im 2. Lehrjahr fristlos gekündigt zu werden wegen Betrug? (Jegliche Falschangabe deinerseits kann dir im Berufsleben dann das Genick brechen. Selbst wenn es so was ist wie erlogene Sprachkenntnisse)
Auch wenn die Ausbildung laut IHK oder Firmenanforderungen nur Abschluss xy verlangt : In deinem Vertrag steht die Allgemeine Hochschulreife. Dies ist dann so falsch.
Also : Mitteilen und aufs beste hoffen. Idealerweise hockst du jetzt nicht untätig rum sondern machst was aus deiner Zeit. Es ist besser wenn du sagst "ich begnüge mich mit dem 12. Klasse Abschluss und mache jetzt ein FS(H)J" anstatt zu sagen "ich hab abgebrochen, wir sehn uns dann im August ;) )
Ich hatte bereits vor diese 6 Monate dann zu arbeiten und bisschen Geld für ein Auto anzulegen, frage ist halt nur ob ich einen Arbeitsplatz in der Zeit finde.
Sollte ich Ihnen dann sagen das ich mein Abitur freiwillig abgebrochen habe oder das ich durchgefallen bin?
wenn du es gleich sagst hast du zumindest die Chance noch eine Alternative zu finden.
Und ein Fachabitur hast du meines Erachtens nicht, denn dazu gehört ja auch der praktische Teil den du nicht absolviert hast. Somit gehst du mit mittlerer Reife von der Schule ab.
Du hast weder die allgemeine Hochschulreife, noch die Fachhochschulreife. Du solltest das dem Betrieb jetzt sagen, da man dich sonst später jederzeit kündigen könnte, wenn es bekannt wird.
Bin aber nicht der Fragesteller und meinte damit dass man nicht mit Mittlere Reife von der Schule geht, sondern mit dem schulischen Teil der FH Reife. Nach der Ausbildung hat man dann automatisch die volle Fachhochschulreife.
Es gibt keinen Abschluss "schulischer Teil der Fachhochschulreife". Zu Beginn deiner Betriebstätigkeit hast Du eben noch keinen Abschluss (wie nach deiner Schilderung der Betrieb verlangt). Aber natürlich ist das deine freie Entscheidung, was Du dem Betrieb mitteilst. Wir können hier nur raten.
Es gibt 2 Fachhochschulreifen bei Berufsschulen mit denen man sich anmelden kann, einmal eine volle und einmal nur mit dem schulischen Teil, worin sich das unterscheidet bei der Anmeldung weiß ich aber nicht, allerdings würde ich dann da nicht mit "mittlerer reife" drauf gehen.
Das Abitur war ja eben nicht Voraussetzung, nur das fachabitur und das war auch nur mündlich erwünscht also nicht im Vertrag als Kriterium verbunden.
Und ja, in NRW hätte ich dann im dritten Lehrjahr den praktischen Teil ebenfalls und somit das volle fachabitur.