Was ist, wenn man einen Vertrag für ein duales Studium unterschrieben hat, dann aber durch die Abiturprüfung fällt?

5 Antworten

Das hängt davon ab, wie der Vertrag exakt formuliert ist. Wenn da so etwas drin steht wie "Das Unternehmen hat das Recht, sich das Abiturzeugnis des Schülers vorlegen zu lassen und bei Nichterfüllung der Voraussetzungen des Vertrags von diesem zurückzutreten", dann hat der Schüler schlechte Karten.

Lamanini  16.01.2023, 14:29

Ich denke das das nicht drin stehen braucht, da ja für ein duales Studium eine Hochschulzugangsberechtigung zwingend erforderlich ist.

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Dann ist der Vertrag wohl nichtig, da eine wesentliche Voraussetzung für den Vertrag nicht vorhanden ist.

Nachfragen, einfach studieren ohne die notwendige Qualifikation funktioniert nicht.

Wenn das bestandene Abitur als Voraussetzung für das Zustandekommen des Lehrverhältnisses vertraglich festgehalten wurde, dann ist der Vertrag natürlich nichtig. Falls das nicht der Fall ist, gilt der Vertrag ganz normal, egal ob das Abo bestanden wurde oder nicht.

Wenn man das Abitur nicht besteht, fehlt eine zwingende Zulassungsvoraussetzung zum Studium. Damit wird der Vertrag nicht zustandekommen.