Muss ich als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft meine Bankverbindung angeben?

9 Antworten

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ChiNoTenshi schrieb:

Ich hab ein Konto bei der Sparkasse eröffnet. Muss ich das dem Jobcenter mitteilen?

Im Grunde nicht. Dieses Konto ist nur wichtig, wenn darauf etwas passiert, was für euren Bedarf an ALG II wichtig ist, steht in SGB I § 60 Angabe von Tatsachen:

"(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat

  1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen [...]"

"erheblich" für deine und für eure Leistung sind

und

Du musst dem Jobcenter also nur mitteilen: "Am 1. September flossen mir XY, ZZ Euro zu."

Nicht aber: "Am 1. September habe ich bei der XY GmbH ein Bankkonto eröffnet."

Allerdings ist das Jobcenter berechtigt, Kontoauszüge von dir zu verlangen als Form der Mitwirkung im Sinne von SGB I Mitwirkung des Leistungsberechtigten.

Daraus schließe ich, dass man auf eine Frage nach Bankkonten auch diese alle nennen muss.

Ansonsten aber nicht. Denn wichtig für die Ermittlung des Bedarfs an ALG II sind lediglich Einkommen und Vermögen. Und ein Bankkonto kann bei Unklarheit ein Indiz sein für vorhandenes Vermögen, und dort kann zufließendes Einkommen erkannt werden, das der Beantrager von Leistungen nicht angegeben hat.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn du dann auch Einkommen darauf bekommst ja.

Einkommen würde z.B. auch sein, wenn du von deinem Freund von deinen Leistungen jeden Monat einen gewissen Betrag bekommen würdest, diesen auf dein Konto einzahlst und bei einem länger auf dem Konto bleibenden Guthaben ein paar Cent Zinsen bekommen würdest.

Dann würden diese Zinsen Einkommen darstellen, auch dann müsstest du das Konto angeben und Nachweise erbringen.

Ich denke, dass es besser ist, wenn Du dem JC mitteilst, dass Du jetzt ein eigenes Bankkonto hast. Auf jeden Fall ist das eine Information, die Dir nicht schaden kann.

Ja, da über dieses Konto BG-relevante Einnahmen bzw. Einkommen laufen könnten.

Nein. Das Geld kommt doch auf das Konto Deines Freundes.