Muss man das dem Jobcenter mitteilen?

9 Antworten

Mit 50 hat man 50 x 150,- plus nochmal 750,- Freibeträge bei SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen

Mit 40 40 x dasselbe, usw.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Auszug:

Wann liegt Hilfebedürftigkeit vor?
Hilfebedürftig nach  § 9 SGB II ist danach derjenige, der seinen und den Lebensunterhalt der übrigen Mitglieder der  Bedarfsgemeinschaft nicht oder nicht ausreichend bestreiten kann und keine erforderliche Hilfe von dritter Seite erhält.
Das bedeutet insbesondere, dass der Lebensunterhalt nicht sichergestellt werden kann durch
  • Aufnahme einer zumutbaren Arbeit
  • Einsatz von Einkommen und Vermögen
  • Unterstützung von Angehörigen oder anderen Sozialleistungsträgern
Eigenes als auch  Einkommen und  Vermögen der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind daher bei der Bestimmung der Hilfebedürftigkeit zu berücksichtigen.

Demnach sollte es klar sein, dass du alles anzugeben hast.

was soll die Person dem Jobcenter mitteilen? Das das Geld weg ist ?

Mythos90 
Fragesteller
 18.02.2021, 19:51

Warum weg?

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Leisewolke  18.02.2021, 19:53
@Mythos90

na schreibst du doch:...und dann in Harty 4 runterrutscht..., das passiert nur wenn das Geld weg ist

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muss sie das dem Jobcenter mitteilen und eventuell das Geld von der Boerse abheben und davon leben bzw das Arbeitslosengeld 2 wird nicht genehmigt ?

Da es Vermögen ist, gehört auch das angegeben.
Denn das JC könnte verlangen dass du dein Vermögen dir auszahlen lässt, um deinen Regelbedarf selber zu decken. Offenbar scheinst du ja nicht Mittellos zu sein.

Selbstverständlich müssen alle Vermögenswerte angegeben und "flüssige" Vermögenswerte bis zum Erreichen der Schonvermögensgrenzen verbraucht werden.

Da derzeit aber meines Wissens nach noch vereinfachte Regeln für die Vermögensprüfung gelten, wird's vielleicht nicht ganz so schlimm.

Letzlich kommt es darauf an, wieviel Vermögen vorhanden ist.