Muss ich als Fernabsatz-Geschäft ein Rückgaberecht anbieten?
Es handelt sich um ein Online Geschäft.
6 Antworten
Wenn du an KonsumentInnen verkaufst und für die Ware kein Ausnahmegrund vorliegt (schnell verderbliches, digitales etc.) dann musst du ein Widerrufsrecht gewähren.
Nein, aber ein Widerrufsrecht. Es gibt gesetzlich kein Rückgaberecht. Das Rückgabe"recht", ist lediglich eine Serviceleistung bei z.B. einem Saturn um die Ecke, bei dem man die frisch gekaufte Tastatur wieder zurückgeben kann.
Nein, es gibt aber ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dabei gibt es wenige Ausnahmen, zum Beispiel Lebensmittel oder Eintrittskarten.
Ist gesetzlich so geregelt, zumindest für den Bereich B2C.
Ja genau. Das sieht der Gesetzgeber so vor.
Was immer du damit meinst. Meinetwegen darfst du es so nennen. Fakt ist, dass der Kunde davon auch nach Erhalt der Ware Gebrauch machen kann, und dann ist es ja wohl zwangsläufig eine Rückgabe.
Sicher darf er Gebrauch davon machen, trotzdem ist es ein Widerruf und keine Rückgabe. Wenn du dem Händler um eine Rückgabe bittest bzw von einem Rückgaberecht Gebrauch machen willst, wird er dir nicht antworten, weil es ein Widerruf ist.
Du bist scheinbar unbelehrbar. Wie du meinst. Unterlas es aber bitte Halbwissen zu verbreiten.
Unterlass du es mal lieber, mir hier Vorschriften zu machen. 😌
Ich mache dir keine Vorschriften, ich erkläre dir das Gesetz.
Erklärungen fangen kaum mit "Unterlass es....." an. 😏
Ach, du bist scheinbar unbelehrbar. Unterlas es Halbwissen zu verbreiten. Fertig.
Gott, wohl nur noch Kinder hier.
Ähm.... Das sagtest du schon. 😂 Übrigens schreibt man "unterlass" mit 2 s.
(Vielleicht bist du ja etwas belehrbarer als ich. 😆)
Vielen Dank :)