Muss ich als Fernabsatz-Geschäft ein Rückgaberecht anbieten?

6 Antworten

Wenn du an KonsumentInnen verkaufst und für die Ware kein Ausnahmegrund vorliegt (schnell verderbliches, digitales etc.) dann musst du ein Widerrufsrecht gewähren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – arbeite seit vielen Jahren in der IT
Lostguy215 
Fragesteller
 25.05.2022, 09:02

Dankeschön:)

0

Nein, aber ein Widerrufsrecht. Es gibt gesetzlich kein Rückgaberecht. Das Rückgabe"recht", ist lediglich eine Serviceleistung bei z.B. einem Saturn um die Ecke, bei dem man die frisch gekaufte Tastatur wieder zurückgeben kann.

Nein, es gibt aber ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dabei gibt es wenige Ausnahmen, zum Beispiel Lebensmittel oder Eintrittskarten.

Ist gesetzlich so geregelt, zumindest für den Bereich B2C.

Ja genau. Das sieht der Gesetzgeber so vor.

Jurafuchs  25.05.2022, 08:57

Nein, lediglich ein Widerrufsrecht.

2
SweetKitty36849  25.05.2022, 08:59
@Jurafuchs

Was immer du damit meinst. Meinetwegen darfst du es so nennen. Fakt ist, dass der Kunde davon auch nach Erhalt der Ware Gebrauch machen kann, und dann ist es ja wohl zwangsläufig eine Rückgabe.

0
Jurafuchs  25.05.2022, 09:01
@SweetKitty36849

Sicher darf er Gebrauch davon machen, trotzdem ist es ein Widerruf und keine Rückgabe. Wenn du dem Händler um eine Rückgabe bittest bzw von einem Rückgaberecht Gebrauch machen willst, wird er dir nicht antworten, weil es ein Widerruf ist.

1
Jurafuchs  25.05.2022, 09:42
@SweetKitty36849

Du bist scheinbar unbelehrbar. Wie du meinst. Unterlas es aber bitte Halbwissen zu verbreiten.

0
Jurafuchs  25.05.2022, 11:41
@SweetKitty36849

Ach, du bist scheinbar unbelehrbar. Unterlas es Halbwissen zu verbreiten. Fertig.

Gott, wohl nur noch Kinder hier.

0
SweetKitty36849  25.05.2022, 12:19
@Jurafuchs

Ähm.... Das sagtest du schon. 😂 Übrigens schreibt man "unterlass" mit 2 s.

(Vielleicht bist du ja etwas belehrbarer als ich. 😆)

0