14 Tage Rückgaberecht wird von Euronics verwehrt bezüglich eines Notebooks
Hallo mein Verwandter hat sich ein Notebook von Euronics gekauft und hat es nach einem Tage wieder zurückgebracht und wollte es nach dem allgemeinen Wiederrufsrecht wieder zurückgeben. Einen Grund braucht er ja nicht zu nennen weil es so im gesetz vereinbart ist, ihm gefiels einfach nicht. Das Notebook hatte keine Kratzer oder sonstges es war ja immer hin nur 1 Tag im Besitz meines Verwandten. Meinem Verwandten nach hat ihm Euronics die Rückgabe einfach ohne Grund verwehrt und meinte "verklagen Sie uns doch ruhig". Ich kann mir das nicht vorstellen und habe mich gefragt ob es vielleicht irgendwelche ausnahmen gibt aber meines Wissens nach gilt das allgemeine Rückgaberecht auch für Notebooks.
Danke im Vorraus.
5 Antworten
Wenn er beim Kauf im Laden war, hat er kein 14tägiges Rückgaberecht. Das gilt nur bei Fernabsatzverträgen (Telefon, Internet). Wenn ein Laden sowas anbietet, dann aus reiner Kulanz. Auf den Anwaltskosten würde er sitzen bleiben (sollten aber arg gering ausfallen, da er vom Anwalt auch nur aufgeklärt werden müsste).
Dies geht nur bei dem Fernabsatzgesetz und das gilt nicht beim Kauf im Laden. Da es im Laden gekauft würde ist der Verkäufer nicht verpflichtet es grundlos zurückzunehmen, wenn er das machen würde, so wäre es aus reiner Kulanz getan. Also wie schon gesagt, die 14 Tage Rückgaberecht gelten nur bei Bestellungen in Online-Shops oder in Katalogen, nicht beim Kauf im Laden.
allgemeine Rückgaberecht
Das gibt es nicht, es gibt nur das Fernabsatzgesetz ;)
Hmm stimmt habe das mal überprüft das gillt anscheinend nur für Fernabsatzverträge. Naja ich wäre auch nicht ohne mich zu erkundigen in den Laden gegangen :)
Dein Verwandter soll sich mal ein bisschen schlau machen bezügl. der Gesetze...
Beim Kauf im Ladengeschäft gibt es kein Rückgabe bzw. Widerrufsrecht....
das gilt nur, wenn er es im Internet gekauft hat. ansonsten hat er sich jetzt echt richtig vor dem Verkäufer blamiert ლ(ಠ益ಠლ
Das Gesetz ist dazu gedacht, den Artikel zu "testen" und geht davon aus, dass der Käufer den Artikel zuvor nicht zu Gesicht bekommen hat. In dem Text ist ja auch ausschließlich von "Lieferung" und ähnlichem die Rede, nicht von "Käufen" im allgemeinen.
Widerrufsrecht
Verbraucher können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Das Gillt nicht nur fürs Internet sondern auch für lokale Käufe aus Läden