Amazon Rückgaberecht?
Ich habe zwei verschiedene Kopfhöhrer auf Amazon gekauft. Einen möchte ich zurückschicken. Allerdings sind beide Verpackungen verschweisst.
Erlischt das Rückgaberecht wenn ich die Folie entferne? Weiß das jemand?
3 Antworten
ohne Auspacken kein Testen möglich . Klar kann man das zurückgeben.
Wichtig ist aber immer zu schauen wenn du über Market Place (Händler) gekauft hast nur 14 Tage. lt Fernabsatzgesetz.
Amazon selbst hat 30 Tage.
In-Ear-Kopfhörer gelten als Hygieneartikel
Ferner wird die Rücknahme der verschiedenen Arten von Kopfhörer unterschiedlich gehandhabt: Im Groben differenzieren die Geschäfte zwischen In-Ear-Kopfhörern und Bügelkopfhörern. Dies ist begründet mit der Tatsache, dass In-Ears aufgrund ihrer Bauweise im Ohr getragen werden und dadurch wiederum in Kontakt mit Absonderungen der Ohrschmalzdrüsen kommen. Aus diesem Grund werden In-Ear-Kopfhörer als Hygieneartikel eingestuft; bei derartigen Produkten schränkt das Fernabsatzgesetz die Rücknahme von Produkten innerhalb der Frist wieder ein oder schließt diese aus. Das bedeutet: Wird die Verpackung der In-Ear-Kopfhörer geöffnet, ist dies als Ingebrauchnahme des Produkts zu werten und der Händler hat davon auszugehen, die Kopfhörer wurden bereits zumindest kurzzeitig im Ohr getragen.
http://www.kopfhoerer.net/rueckgaberecht-bei-kopfhoerern/
Ein Rückgaberecht gibt es seit 2013 nicht mehr. Das Widerrufsrecht hingegen hast Du. Und Du kannst die Ware sogar zu Asche verbrennen ohne dass das erlischt. Lediglich der Wertersatz läge dann bei 100 Prozent.
Das Entfernen der Folie zum Testen der Ware dürfte in keinem Fall einen Wertersatz auslösen. Kannst Du also unbesorgt machen.
Nochmal - in ear gelten als Hygieneartikel. Wurde die Verpackung geöffnet kann der VK davon ausgehen das die Dinger in den Ohren gesteckt haben und die Rücknahme verweigern. Derartige Ware gilt dann nämlich als unverkäuflich.
https://www.helpster.de/hygieneartikel-rueckgaberecht-nur-bedingt-moeglich_63279
Wo steht was von Mangel?
Sie haben ein Widerrufsrecht aber auch nur dann, solange Sie den Hygieneartikel in der Originalverpackung belassen und lediglich von außen betrachten. Sobald Sie die Verpackung öffnen, erlischt Ihr Widerrufsrecht, ohne dass es darauf ankommt, ob Sie den Artikel benutzen oder nicht.
Ist der Artikel ungeöffnet - kein Problem.
Nochmal…wo steht das die Ware des FS mangelhaft ist? Nur dann stände ihm ihm selbstverständlich auch bei einem Hygieneartikel ein Widerrufsrecht zu.
Genau! Aber das ändert doch nichts am Widerrufsrecht.
Du behauptest das er grundsätzlich eine WR hat, das ist bei Hygieneartikeln nicht der Fall.
Wurde die Ware geöffnet und ist die Ware NICHT mangelhaft besteht bei Hygieneartikeln kein Widerrufsrecht.
OK. Machen wir das mal ganz einfach. Bein Onlinekäufen hast Du im Regelfall immer ein Widerrufsrecht. (Wenn es nicht auf Deine Vorgaben zubereitet wurde) Einverstanden?
Sachmangelhaftung hat damit nichts zu tun. Auch einverstanden?
Das Testen eines Kopfhörers ist völlig unproblematisch. Mag der Händler ja gerne als "Hygieneartikel " deklarieren. Ändert genau nichts am Widerrufsrecht. Streitig wäre dann bestenfalls der Wertersatz.
Auch einverstanden?
Auch einverstanden?
Ganz sicher nicht. U.a. auch weil ich deine Kompetenzen in dem Bereich weder beurteilen will noch kann.
Meine verlinkten Artikel vermitteln EINDEUTIG was anderes. Ist der HYGIENE - Artikel geöffnet muss der gezahlt werden.
Das „in ear“ Kopfhörer zu Hygieneartikeln gehören erklärt sich von selber, weil die erfüllen die Voraussetzungen zu 1oo%. Welche genau findest du in einem meiner verlinkten Artikel.
Damit ist die Debatte für mich durch.
Ich zitiere mal von hier:
III. Welche Artikel fallen nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB?Nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB fallen solche Waren, deren Verkehrsfähigkeit der Unternehmer durch entsprechende Reinigungsmaßnahmen wiederherstellen kann. Hierzu dürften etwa Bade- und Unterwäsche sowie ggf. auch Piercingschmuck zählen. Derartige Produkte können nach mehr oder weniger intensiven Reinigungsmaßnahmen wieder benutzt werden, ohne dass hierdurch gesundheitliche Beeinträchtigungen bei den Verbrauchern zu befürchten sind.
Fraglich ist, ob so genannte In-Ear-Kopfhörer unter den Ausnahmetatbestand des § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB fallen. Dafür spricht, dass solche Kopfhörer bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme in die Gehörgänge eingeführt werden und dabei etwa mit dem Ohrenschmalz des Benutzers in Kontakt kommen. Dagegen spricht aber, dass auch solche Kopfhörer nach mehr oder weniger intensiven Reinigungsmaßnahmen wieder benutzt werden können. Zudem können die Aufsätze solcher Kopfhörer, die mit dem Ohr direkt in Kontakt kommen, bei den meisten Modellen sogar ausgewechselt werden. Eine gerichtliche Entscheidung zu dieser Frage ist uns bisher nicht bekannt. Allerdings ist vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung zu anderen Sachverhalten aus diesem Bereich davor zu warnen, das Widerrufsrecht für solche Artikel vorschnell auszuschließen. Nach dem Grundsatz des sichersten Weges sollte man bis zu einer klärenden Gerichtsentscheidung davon ausgehen, dass das Widerrufsrecht auch für In-Ear-Kopfhörer gilt.
https://www.it-recht-kanzlei.de/hygieneartikel-ausschluss-widerrufsrecht.html
Lies Mal in der jeweiligen Beschreibung bzw klick einfach auf Rücksendeetikett ausdrucken, wenns funktioniert wirds schon gehen..
Ich würde mich da explizit bei Amazon absichern.