Muß ich bei der Jahresabrechnung als gerichtlich bestellter Betreuer jede einzelne Restaurantquittung einzeln auflisten oder genügt der Gesamtbetrag?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du solltest schon alles einzeln auflisten, durchnummerieren und die Nummern entsprechend zu den Belegen auf der Liste angeben.

Bei uns ja und der Rechtspfleger wird nur nicken für das, was er verantworten kann. Warum geht der nicht ans Telefon?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Fleischklos61 
Fragesteller
 16.07.2021, 11:06

Hier wird man respektlos abgewiesen, man solle sich selber rechtlich informieren. Das Betreuungsrecht erscheint mir echt unmenschlich. Einerseits wird man als ungelernter ehrenamtlicher Betreuer allein gelassen, aber bei einsamen Entscheidungen kommt das Gericht hinterhältig und respektlos und schwingt sich als Oberlehrer und der wahre Entscheider auf. Gott sei Dank ist das neue Betreuungsrecht bereits beschlossen und tritt am 1.1.2023 in Kraft.

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Wenn Du alle Quittungen dabei hast, könnte das reichen.

Es wäre für den Sachbearbeiter aber übersichtlicher, wenn Du ihm eine Aufstellung beifügst.

Mit Excel geht das doch sehr schnell.