Betreuungsverfahren rückgängig machen bzw. einstellen
Hallo liebe User,
Meine Eltern haben aus Sorge eine Betreuung beantragt ohne mit mir darüber zu sprechen. Im nachhinein habe ich erst mit ihnen gesprochen und wir sind zum Entschluss gekommen, dass das nicht (zwingend) nötig ist. Es geht vor allem auch darum, dass ein Psychiater als Sachverständiger eingestellt worden ist und ich nicht möchte, dass der mich "unter die Lupe" nimmt! Das geht mir einfach zu weit.. Gibt es einen Ausweg?? Ich weiß, dass ich auch Schwierigkeiten habe, aber ich möchte das doch gerne selber in die Hand nehmen und bestimmen, wie ich vorgehe (möchte Therapie machen und habe auch schon eine Therapeutin) Ich wäre heidenfroh, wenn jemand von euch weiß, wie ich das umgehen kann oder Ideen hat! Vielleicht versteht ja auch jemand, wie unangenehm das ist!
Danke vorab für hilfreiche Antworten!!
4 Antworten
Der Psychiater würde dir keine Vorschriften machen, sondern Empfehlungen geben. Da brauchst du dir keine Sorgen machen. Du kannst doch deine eigene Einschätzung ruhig mit der von einem Facharzt gegenüberstellen. Vielleicht hilft dir das mehr als das es schadet. - Wenn dir die Meinung ganz falsch vorkäme, könnte man auch eine zweite Meinung einholen, und wenn es über einen Widerspruch liefe. -
Beratungsgespräch und Diagnostik, denke ich. Ich kann mir etwas vorstellen, wie es dir geht. Zum einen habe ich wegen einer seelischen Krise selber Gespräche mit einem Psychiater, mit dem ich meine Fortschritte bespreche oder in der Vergangenheit, welche Behandlungen ihm und auch mir sinnvoll erschienen (zB Medi, stationäre Therapie, ambulante Therapie) und ich weiß noch, wie ich dazu empfunden habe, bevor ich mich um mich gekümmert habe. - Zum anderen kenne ich jemanden sehr gut, dem es sehr schwer fiel, mit dem Thema Betreuung für sich klarzukommen.- Letztendlich sollte es immer darum gehen zu gucken, welche Unterstützung jemand braucht, damit es ihm besser geht und langfristig wieder glücklich zu sein.
anscheinend ist es notwending? .....viellicht vorübergehend....
Deine Eltern haben sicherlich das Verfahren mit Hilfe eines Amtsarztes und Richter vom Betreuungsgericht eingeleitet. Dieser Weg ist erforderlich, wenn das Betreuungsverfahren rückgängig gemacht werden soll.
mfg Strippe
Sobald Du Dich in die Abhängigkeit eines psychiatrischen Gutachters begibst, bist Du diesem ausgeliefert und er kann Dir viel Schaden zufügen.
Das muss nicht so sein, ist aber immer öfter so. Deshalb würde ich es erst einmal versuchen, ohne eine Psychiater auszukommen.
Hinzu kommt, dass Psychiater oftmals selbst starke Persönlichkeitsstörungen haben, die sie auf ihre "Patienten" übertragen und statt Hilfe zu bieten, dann nur neue Probleme erzeugen.
Also wird es doch eher ein allgemeines Beratungsgespräch als eine konkrete und stumpfe Diagnostik werden, meinst du? Es ist mir einfach unglaublich unangenehm abgefragt zu werden um im Endeffekt abgestempelt zu werden. Ich mag es gar nicht, wenn jemand "pult", da mach ich mich automatisch schon ganz nervös.. Vor allem wenn es auch noch vom Staat aus geschieht, denen man ja quasi ausgesetzt ist :-/ Es muss doch einen Ausweg geben! Auch wenn deine Antwort mich evtl. minimal desensibilisiert hat... Danke für die Mühe!