Muss eine Vermählung rückgängig gemacht werden?
Mein Ex und ich haben uns damals vermählt ( verheiratet in der Moschee)
muss das Ganze rückgängig gemacht werden?
10 Antworten
Wenn ihr nicht beim standesamt wart seit ihr aus sicht des staates schlichtweg nicht verheiratet.
Fürn den religiösen part ist die religion zuständig.
In Deutschland gilt so eine Ehe (die in Deutschland in einer Moschee stattfand) nicht als amtlich, nur wenn sie auf dem Standesamt geschlossen wurde, somit ist sie nicht gültig. Also brauch man auch keine Scheidung, man muss sich nur trennen.
Scheidung? Wenn ihr wollt - nur zu!
Ja, ihr müsst euch scheiden, dann darfst du nach ca 3 Monaten (genauer nach 3 Menstruationen) jemanden anderen heiraten.
Vorher ist eine erneute Ehe für dich nicht möglich.
Für die Scheidung reicht es, wenn er ausdrücklich einen eindeutigen Satz wie "hiermit Scheide ich mich von dir" sagt.
Falls du bei bei der Ehe eine Vollmacht für die Scheidung verlangt hast, kannst du das das auch selber machen, sonst geht das nicht.
In einem Land, wo die Islamische Ehe akzeptiert wird, könntest du damit zum Qadi/Islamischen Richter, der euch scheiden lässt. Da das in Ländern wie DE nicht möglich ist und es leider vorkommt, dass sich einige Männer wehren, die Scheidung auszusprechen, ist es ratsam die Scheidungsvollmacht bei der Ehe als Voraussetzung zu stellen.
Um die standesamtliche Ehe geht es hierbei aber nicht, wie du sicherlich auch selber schon bemerkt hast. Die ist nämlich islamisch gesehen ebenfalls nicht gültig.
Tja, hier ist aber Deutschland und da interessiert der Islam nicht weiter. Gesetz ist Gesetz und zwar das Deutsche einzigst und allein. Er/sie kann also sofort standesamtlich heiraten.
Nein, gilt als nicht gültig, zumindest hier in DE
Zitat: "Vorher ist eine erneute Ehe für dich nicht möglich." Oh doch, sie/er kann jederzeit mit einem Mann aufs Standesamt gehen und heiraten, diese Moscheetrauung ist in Deutschland nicht gültig.