Muss ein reparierter Displayschaden am Smartphone beim Verkauf angegeben werden?

5 Antworten

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Handelt es sich um ein Original-Display und gibt es für die Reparatur eine Sachmängelhaftung?

WAS IST EIN SACHMANGEL?

§ 434 Sachmangel

(1) 1Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Gut zu wissen: Wurde kein Original-Display verbaut und du erwähnst dies nicht, weist das Gerät nicht die vereinbarte Beschaffenheit auf.

Wurde die Reparatur nicht erwähnt, ggf. von dir selbst ausgeführt, glaube ich nicht, dass du die Sachmängelhaftung ausschließen kannst.

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Fazit: Das Verschweigen der Reparatur kann gut gehen. Falls nicht bist du ggf. zum Schadenersatz verpflichtet. Nach § 441 BGB kann der Käufer den Kaufpreis bei Mängeln auch mindern.

Insbesondere bei hochpreisigen Geräten solltest du dich auf dieses Risiko nicht einlassen und die Reparatur in der Artikelbeschreibung wahrheitsgemäß erwähnen.


EJV20 
Fragesteller
 19.05.2018, 20:19

Vielen hilft mir sehr weiter

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Meist hilft kurz nachdenken: Stell Dir einfach vor, Du würdest ein gebrauchtes Phone kaufen. Würdest Du da nicht wissen wollen, wenn Teile ersetzt wurden und nicht mehr original sind? Wie würdest Du Dich fühlen, wenn es so ist und Du es später merkst?

Wenn der Käufer irgendwann merkt, daß es nicht das Original ist kann er Dir Ärger machen und eine Rücknahme verlangen oder zumindest einen Preisnachlass.

Ja. Da braucht man auch keine Quelle, das sagt gesunder Menschenverstand.

Denk mal ans Auto, da müssen Schäden auch dem Kunden mitgeteilt werden.

müssen jein...

es gibt keine gesezuliche grundlage, die dies wie beim automobil explizit fordert, wo also unfallschäden generell anzugeben sind.

wenn du allerdings so was wie top zustand etc. schreibst, könnte das beim käufer die erwartung wecken, dass alles noch "jungfräulich" ist.

ich würde dir einfach mal raten, den displaytausch anzugeben. wenn das handy keine probleme macht, vor allem keine, bei denen das display involviert ist, dann wird sich keiner daran stören. ein getauschtes display jedenfalls ist alltag bei handys.

lg, Anna

Ja, das würde ich auf jeden Fall angeben.