Muss ein Ausbilder den Beruf selber erlernt haben, den er ausbilden möchte?

2 Antworten

Hi,

ja natürlich muss er das was er ausbildet gelernt haben. Im idealfall hat er sogar einen Meister gemacht (Keine Ahnung obs das im Kaufmänischen gibt).

Aufjedenfall braucht er ausser einer Ausbildung in dem Gebiet auch noch die Ausbildereignungsprüfung, damit er auch dafür geeignet ist^^.

Überraschung: ein frisch ausgebildeter Geselle darf also NICHT ausbilden. Genauso wenig darf ein Koch einen Schreiner ausbilden.

ChristianLE  13.10.2016, 09:00

ja natürlich muss er das was er ausbildet gelernt haben.

Nein, muss er nicht. Eine mehrjährige Berufserfahrung in dem Beruf kann ausreichend sein.

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freakydreamer  14.10.2016, 15:18
@ChristianLE

Ja du hast Recht es können ausnahmen gemacht werden,...

ABER das ist nicht die Regel sondern eine Seltenheit, hier wird der zukünftige Ausbilder aber auch einem Test unterzogen ob er auch wirklich die Fachliche kompetenzen hat.

(z.B. 10 Jahre Küchenerfahrung heisst nicht das du das Fachwissen hast alle Posten zu bedienen und dich mit HACCP (Gesundheitsverordnung/Hygieneverordnung) und Kühlketten oder so auskennst)

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Nein, im kaufmännischen Bereich muss der Ausbilder den Beruf nicht unbedingt erlernt haben. Aber er muss eine Ausbildereignung (z. B. Ausbilderschein) haben, zumindest Erfahrung in dem Berufsfeld, das er ausbilden will und eine Anerkennung der IHK diesen Beruf ausüben zu dürfen.

Um das plastischer zu machen: Als gelernte Bürokauffrau mit Ausbildereignung darf ich Bürokaufleute und Kaufleute für Bürokommunikation (jetzt zusammengelegt im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Büromanagement) problemlos ausbilden.

Aufgrund langjähriger Berufserfahrung im Bereich Versicherungen und Finanzen könnte ich mir hier (sofern ich die nachweisen kann, z. B. über eine Bestätigung meines Arbeitgebers) die Zustimmung der IHK holen, auch diesen Beruf (also z. B. Versicherungskaufleute) auszubilden. Inwieweit  jemand abweichend vom eigenen Lehrberuf (zumindest im kaufmännischen Bereich) ausbilden darf, liegt also letztendlich im Ermessen der IHK. Wir hatten auf der Arbeit diesen Fall tatsächlich, daher weiß ich es so genau.