Ausbilder werden oder ADA-Schein?
Hallo,
laut der offiziellen Quelle https://www.gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009/__7.html kann man unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen ausbilden, ohne ADA-Schein. Besteht die Möglichkeit, dass ein erfolgreicher Ausbildungsbeauftragter über 3 Jahre „begleitende Ausbildung“ mit Azubis in einem neuen Betrieb (ohne Ausbilder) einen Azubi ausbilden darf ?
Danke & lieben Gruß
1 Antwort
Wenn er vor dem 01.08.2009 bei der IHK als Ausbilder (zumindest einmal) anerkannt war - ins Ausbildungsverzeichnis eingetragen war -, ohne daß er die formale Ausbildungsberechtigung hatte, dann darf er ausnahmsweise auch weiterhin ausbilden.
- Wenn er ab dem Stichtag Ausbildungsbeauftragter war (also nicht Ausbilder), zählt das nicht und er darf nicht ausbilden.
Das hängt damit zusammen, daß man vor 2009 einige Jahre die Pflicht einer formalen Ausbildungsberechtigung ausgesetzt hat.