Ausbilder werden oder ADA-Schein?

1 Antwort

Wenn er vor dem 01.08.2009 bei der IHK als Ausbilder (zumindest einmal) anerkannt war - ins Ausbildungsverzeichnis eingetragen war -, ohne daß er die formale Ausbildungsberechtigung hatte, dann darf er ausnahmsweise auch weiterhin ausbilden.

  • Wenn er ab dem Stichtag Ausbildungsbeauftragter war (also nicht Ausbilder), zählt das nicht und er darf nicht ausbilden.

Das hängt damit zusammen, daß man vor 2009 einige Jahre die Pflicht einer formalen Ausbildungsberechtigung ausgesetzt hat.