Muss die Polizei alles machen was der Staat sagt?

8 Antworten

Die Polizei als Executive muss die geltenden Gesetze durchsetzen. Allerdings ist zum Ändern des Grundgesetzes eine 2/3 Mehrheit notwendig, die Wahrscheinlichkeit, dass eine Partei allein solche Änderungen durchsetzen kann, ist relativ gering.

Gesetze, welche gegen das Grundgesetz verstoßen, werden auch heute schon regelmäßig vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben.

So traurig das auch klingt: wenn es Gesetz ist, muss jeder Beamte sich daran halten.


Rollerfreake  11.05.2024, 10:57

Meiner Meinung nach jedoch nicht bei offensichtlichen Verstößen des Gesetzes gegen das Grundgesetz, weil auch die Polizei als "vollziehende Gewalt" nach Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes an die nachfolgenden Grundrechte gebunden ist und natürlich auch die Menschenwürde nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes. Mfg

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PolNRW93  11.05.2024, 11:37
@Rollerfreake

Wenn die gesetzgebenden Organe ein Gesetz erlassen, dann müssten sie dazu erstmal der Auffassung sein, dass dieses Gesetz NICHT gegen das Grundgesetz verstößt.

Und wenn dem so ist, dann wären auch die Polizeibehörden verpflichtet, für die Umsetzung dieser Gesetze zu sorgen.

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Rollerfreake  11.05.2024, 12:07
@PolNRW93

Das weiß ich. Ich meinte jedoch, dass nicht nur die Gesetzgebung sondern auch die vollziehende Gewalt, unter anderem also auch die Polizei an das Grundgesetz gebunden sind, durch Artikel 1 Absatz 3 GG. Mfg

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Still  11.05.2024, 14:51
@Rollerfreake

Da der Bundestag und der Bundesrat das Gesetz verabschiedet haben, steht es der Polizei nicht zu, es abzulehnen.

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Rollerfreake  11.05.2024, 17:26
@Still

Ja, das stimmt. Aber es ist nunmal durch Artikel 1 Absatz 3 GG nicht nur die Gesetzgebung sondern auch die vollziehende Gewalt, also unter anderem auch die Polizei an die Grundrechte gebunden. Wenn ein Gesetz deshalb offenkundig gegen das Grundgesetz verstößt, darf die vollziehende Gewalt, in diesem Fall die Polizei aber ebenso auch jede andere Behörde, die Anwendung des Gesetzes ablehnen (und muss). Zugegebenermaßen, bezieht sich dies jedoch auf Extrembeispiele. Ein Gesetz zum Beispiel welches es der Polizei erlauben würde, zur körperlichen Durchsuchung Jedermann in völliger Öffentlichkeit komplett zu entkleiden, würde klar gegen die Würde des Menschen verstoßen, ein Gesetz, welches es der Polizei erlauben würde, Jedermann grundlos zu erschießen, würde klar gegen Artikel 2 Absatz 2 GG verstoßen und ein Gesetz welches es der Polizei erlauben würde, willkürlich ohne Anlass jede Wohnung zu betreten, würde klar gegen Artikel 13 GG verstoßen. Mfg

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Still  11.05.2024, 17:33
@Rollerfreake

Deshalb kann es weder theoretisch noch praktisch bis zur Polizei vordringen!

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Rollerfreake  11.05.2024, 17:35
@Still

Bei der derzeitigen Bundesregierung kann es das zum Glück nicht. Wenn jedoch irgendwann extremistische Parteien, egal welche, die absolute Mehrheit im deutschen Bundestag haben sollten und auch genügend Stimmen im Bundesrat, dann wäre ich mir da leider nicht mehr so sicher. Mfg

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Nein, wenn es gegen das Grundgesetz verstößt, nicht.


Es wird schlichtweg keinen "Diktator" in Deutschland geben. Selbst wenn die nächste Bundestagswahl von einer dementsprechenden Partei gewonnen werden sollte und diese den nächsten deutschen Bundeskanzler stellen sollte, wäre dieser kein "Diktator"!. Zunächsteinmal, müsste diese Partei rein faktisch eine Bundesregierung bilden und das gelingt nur in der Koalition mit mindestens einer anderen Partei, es sei denn, dass sie die absolute Mehrheit hätte und somit alleine regierungsfähig wäre. Danach, sieht es allerdings nicht aus. Im übrigen ist es in Deutschland tatsächlich so, dass nicht unbedingt die Partei mit den meisten Wählerstimmen eine neue Bundesregierung bilden muss sondern zumindest theoretisch auch andere Parteien eine Bundesregierung bilden könnten, wenn sie eine entsprechende Mehrheit zustande bringen. So wurde bereits nach der letzten Bundestagswahl trotz Gewinn der SPD trotzdem kurzzeitig von der CDU in Erwägung gezogen, trotzdem eine Bundesregierung zu bilden.

Mal theoretisch angenommen, dass es entsprechenden Parteien tatsächlich gelingen sollte, die nächste oder eine der nächsten Bundesregierungen zu bilden und Deutschland hätte einen Bundeskanzler von dieser Partei, so wäre auch dieser an das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) und an die darin verankerte staatliche Ordnung und an die darin verankerten Grundrechte gebunden. So ist nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes die Würde des Menschen unantastbar und sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Nach Artikel 1 Absatz 3 GG, sind die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an die nachfolgenden Grundrechte gebunden. Nach Artikel 20 des Grundgesetzes, ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer Bundesstaat (ein Staat, der aus mehreren Ländern- Bundesländern, besteht), indem sämtliche Staatsgewalt vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeht und die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mitwirken. Die in diesen Artikeln, Artikel 1 und Artikel 20 des Grundgesetzes festgelegten Grundsätze, sind durch die sogenannte "Ewigkeitsklausel" nach Artikel 79 Absatz 3 GG einer Verfassungsänderung entzogen. Die übrigen Artikel des Grundgesetzes, können gemäß des Artikel 79 Absatz 2 GG nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln im deutschen Bundestag und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden.

Um deiner Kernfrage nachzugehen: ja, die Polizei ist primär an geltendes Bundesrecht gebunden und muss nach diesem Recht handeln. Geltendes Bundesrecht, muss jedoch im Einklang mit der Menschenwürde stehen und durch die Bindung der Gesetzgebung an die nachfolgenden Grundrechte auch mit diesen. Nicht verfassungskonforme Gesetze, werden vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) mit Sitz in Karlsruhe, für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Geltende Bundesgesetze, müssen zudem den Weg der Gesetzgebung des Bundes nehmen. Das bedeutet, dass es vom deutschen Bundestag beschlossen werden muss, der Bundesrat bei den sogenannten Zustimmungsgesetzen seine aktive Zustimmung zu dem Gesetz erteilen muss oder bei den sogenannten Einspruchsgesetzen Einspruch gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz erheben kann und abschließend auch noch der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen, ausfertigen und im Bundesgesetzblatt verkünden muss. Dabei steht dem Bundespräsidenten auch das sogenannte Prüfungsrecht zu was bedeutet, dass er vor der Unterzeichnung des Gesetzes überprüfen darf und muss, ob das Gesetz verfassungskonform zustande gekommen ist und ob es nicht inhaltlich offenkundig gegen das Grundgesetz verstößt. Tut es das, so kann und muss der Bundespräsident die Unterzeichnung des Gesetzes verweigern, da er durch seinen abgelegten Amtseid zur Wahrung des Grundgesetzes verpflichtet ist und bei offenkundigen vorsätzlichen Verstößen dagegen seines Amtes enthoben werden kann. Die Polizei liegt mit Ausnahme der Bundespolizei im Zuständigkeitsbereich der Länder und jedes Bundesland, verfügt über ein eigenes Polizeigesetz (PolG). Verstößt ein Gesetz offensichtlich gegen das Grundgesetz, so gilt es für die Polizei zwar theoretisch dennoch, jedoch können die Polizeibeamten dessen Anwendung verweigern, weil auch sie nach Artikel 1 Absatz 3 GG als die "vollziehende Gewalt" an die nachfolgenden Grundrechte gebunden sind.

Mfg

Ja müssen sie. Wenn Olaf sagt sie sollen jeden festnehmen der Döner für mehr als 3 Euro verkauft dann müssen sie das machen.


Dichterseele  11.05.2024, 10:05

Unsinn - weder ist unser Bundeskanzler ein Despot, noch unsere Polizei so blöd.

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