Was passiert, wenn man keinen Ausweis dabei hat und seine Personalien nicht angibt?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Man nennt es "Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Identitätsfeststellung."
Du könntest ja ein gesuchter Terrorist oder Kriegsverbrecher sein.

Für Cannabisbesitz wird man nur ab bestimmten Mengen bestraft. Wenn es sich lediglich um geringe Mengen (< 6 g) zum Eigenbedarf handelte, wird das Verfahren in aller Regel (bei Ersttätern) eingestellt.

Mozerellamann 
Fragesteller
 13.01.2022, 08:06

Ah, dankeschön. Das mit dem Cannabis ist mir bewusst, das war nur so ein Beispiel. Dann werd ich mich mal über die Regelungen zur "Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Identitätsfeststellung." informieren. Ich denke das sollte meine Frage dann beantworten. Für mich ist interessant, wie weit das quasi gehen würde. Und wenn es absolut nicht möglich ist die Identität festzustellen, ob man dann abgeschoben oder lebenslänglich festgehalten wird.

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Mozerellamann 
Fragesteller
 13.01.2022, 08:07
@Mozerellamann

(oder ob die Polzei sich nach 2 Wochen denkt: Ach scheiss drauf, lassen frei, dat wird nix)

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aXXLJ  13.01.2022, 08:09
@Mozerellamann

Ich denke nach einigen Stunden in einer Polizei-Zelle wirst Du freiwillig sagen, wer Du bist.

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GutenTag2003  13.01.2022, 09:17
@Mozerellamann
Und wenn es absolut nicht möglich ist die Identität festzustellen, ob man dann abgeschoben oder lebenslänglich festgehalten wird.

Wohin schiebt man eine "unbekannte" Person ab?

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aXXLJ  04.05.2022, 09:16

Thx for * (1.893)

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Zuwiderhandlung gegen die polizeiliche Identitätsfeststellung

Sollte die Herausgabe der Personalien nicht erfolgen, ist die Durchsuchung der Person sowie ihrer mitgeführten Sachen zulässig. Weiterhin kann die Person in diesem Fall auch erkennungsdienstlich behandelt werden. Die Person wird in diesem Falle festgehalten. Diese Festhaltung bedarf der richterlichen Anordnung. Falls kein richterlicher Beschluss eingeholt werden kann, darf die Festhaltung bis zum Ende des Folgetages ausgedehnt werden. Zur Durchführung der genannten Maßnahmen ist die Polizei berechtigt, unmittelbaren Zwang anzuwenden, soweit dies unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes möglich ist.

Bleibt ein Beschuldigter trotz dieser Maßnahmen anonym, liegt – abhängig vom Delikt – manchmal der Haftgrund der Fluchtgefahr vor. Der Beschuldigte kann demnach in Untersuchungshaft genommen werden. Die Haft kann hierbei auch nicht durch eine Sicherheitsleistung abgewendet werden. Jedoch ist die Verhältnismäßigkeit zu prüfen.

Bei ungeklärter Identität einer Person erfolgt ein Personenfeststellungsverfahren, wobei unter anderem das BKA eingebunden wird.

Neben den bereits genannten Möglichkeiten der Freiheitsentziehung nach der Strafprozessordnung oder dem entsprechenden Polizeigesetz oder der Durchsuchung oder der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen stellt die Verweigerung der Angabe seiner Personalien zusätzlich noch eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 111 OWiG dar.

Du wirst durchsucht, auf die Dienststelle mitgenommen, eine ED-Behandlung durchgeführt und anschließend gehst du in den Identitätsgewahrsam, bis klar ist wer du bist.

Dies muss natürlich immer in Relation zur begangen tat stehen.

lg

Die Polizei kann dich auf dem Revier festhalten (bis zu 12h) bis sie deine Identität geklärt hat. Wenn du unkooperativ bist könnte die Strafe dazu noch härter ausfallen, da du nicht kooperativ bist und Polizeiarbeit verhinderst.

Aber mit den heutigen Social Media Profilen ist es wohl nicht ganz so schwer für die Polizei, deine Identität zu ermitteln.

Auszug:

"Der Verdächtige darf festgehalten werden, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen von Satz 2 sind auch die Durchsuchung der Person des Verdächtigen und der von ihm mitgeführten Sachen sowie die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zulässig.“

Mozerellamann 
Fragesteller
 13.01.2022, 08:02

Angenommen die 12 Stunden sind vorbei, dann würde ich quasi erstmal frei gelassen werden, dann würde aber eine Fahndung beginnen. Ich habe tatsächlich kein Facebook, kein Instagram oder ähnliches wo ich Bilder von mir poste, also wäre ich in diesem Fall wohl schön raus.

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Himenokoori  13.01.2022, 08:23
@Mozerellamann

Ich bezweifle stark dass die Polizei es nicht schafft deine Identität festzustellen. Da gibt es noch so manche naive Trottel die denken sie können da was umgehen. Natürlich gibt die Polizei ihre Methoden auch nicht preis, das wäre nachteilig.

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Dann behalten sie dich so lange bis deine Identität bestätigt ist. Wenn du deinen Namen sagst, können sie diverse Register abfragen um das zu überprüfen. Vielleicht fragen sie dich auch nach Kontaktdaten von Verwandten etc.

Wenn du die Daten von jemand anderem angibst und das rauskommt sitzt du übrigens ziemlich tief in der Shice.

Du bekommst auf jeden Fall ein Bußgeld als Abschiedsgeschenk, weil du deinen Perso nicht dabei hattest.

Mozerellamann 
Fragesteller
 13.01.2022, 08:00

Klar, aber angenommen man will das durchziehen, und gibt eben wirklich garnichts an. Bisher geht hier jeder davon aus, das man irgendwie einen Fehler macht. Welche diversen Register wollen sie abfragen, wenn ich z.B. in München wohne, in Hamburg ein Rotlicht überlaufe und kein Wort sage?

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gfgfgf1902  13.01.2022, 08:05

Nein, er bekommt kein Bußgeld. Es besteht eine Ausweispflicht, allerdings keine Miführpflicht.

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Luminou  13.01.2022, 08:37

Wie gfgfgf1902 schon sagte, besteht keine Mitführpflicht, daher kein Bußgeld. Aber die falsche bzw. gar keine Namensangabe ist im OWiG verankert. Sollte man einen anderen, echten Namen verwendet haben kommen eventuell noch diverse Straftaten dazu.

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Shigella  13.01.2022, 10:42
@Luminou

Tatsächlich, das wurde mir falsch gesagt mit der Mitführpflicht.

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