Muss der Kindesvater für Erstausstattung Geld zahlen?

8 Antworten

Nein, der Kindvater hat mit der Erstausstattung nichts zu tun. Er muss erst ab der Geburt des Kindes Unterhalt bezahlen.

Eine Erstausstattung kannst du, sofern du bedürftig bist, bei der Caritas oder ähnlichen Institutionen beantragen. https://praxistipps.focus.de/babyerstausstattung-beantragen-diese-moeglichkeiten-gibt-es_107471

wilees  15.04.2020, 13:49

Das ist so nicht wirklich richtig .... zum Einen besteht für die Mutter Anspruch auf Unterhalt gemäß § 1615 BGB bereits 6 Wochen vor der Geburt und auch die Erstausstattung dürfte als Sonderbedarf ... ableitbar aus § 1613 zu betrachten sein. Nichtsdestotrotz werden Gelder für eine Erstausstattung regelmäßig als Leistung von SGB II oder z.B. der Stiftung "Mutter & Kind" erbracht.

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Die Schwierigkeiten hast du nur weil du dir nicht genau angesehen hast mit wem du dich ins Bett gelegt hast.

Hast du ihn aber als Erzeuger missbraucht hat er nicht genau hingeschaut.

Im Zweifel bekommst du Beihilfe vom Amt. Die wird versuchen es wieder zurückzubekommen.

Ja auch dafür kann die Mutter einen Anspruch erheben .....

den Kosten der Säuglingserstausstattung (in der Regel ein pauschaler Betrag von 1.000 EUR, ein höherer Betrag kann etwa bei überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen angesetzt werden, vgl. OLG Koblenz v. 12.05.2009 – Az. 11 UF 24/09);

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2018/mehrbedarf-sonderbedarf-kindesunterhalt/06/

Zunächst einmal: Nein.

Darf ich Deinen Worten entnehmen, dass Du und der Vater getrennt sind? Dann ist er kindesunterhaltspflichtig, typischerweise gemäß Düsseldorfer Tabelle. Damit sind seine finanziellen Verpflichtungen dann aber auch abgedeckt. Vor der Geburt muss er nach meinem Kenntnisstand nichts zahlen.