Muss auf Asbest vor dem Einzug hingewiesen werden?

7 Antworten

Mach dir keine Sorgen. Das werden Eternit-Facadenplatten sein, die zwar Asbest enthalten, aber der ist darin so fest gebunden, dass es erst dann gefährlixch wird, wird darab gebohrt oder geschliffen. Zig tausende Häuse und Wirtschaftsgebäude sind damit verkleidet oder gedeckt, Wenn das gefährlich wäre, hätte das eine riesige Aktion bedeutet.

Gefährlich hingegen ist der in vielen Gebäuden als Brandschutz lange eingesetzte Spritzasbest, so z.B. im Palast der Republik in Ostberlin. Da sind die Asbestfasern nur locker gebunden, schließlich sollte es ja eine gute Isolation der Tragkonstruktion bei Feuer sein.

Daher müssen Mieter auch nicht informiert werden, dass alte Eternitplatten am Gebäude verbaut sind, lediglich bei Reperaturarbeiten ist eben erhöhte Vorsicht geboten. Eine Sanierungspflicht besteht nicht ohne Grund nicht, also auch keine Informationspflicht.

Auch vor drei Jahren konntest Du schon sehen, dass das Haus, in das Du neu eingezogen bist, mit so komischen Platten verkleidet war. Solche asbesthaltigen Platten sind überhaupt kein Problem, solange man sie nicht anfasst. Öfters mal überstreichen bindet alle evtl. lockeren Fasern, sodass keine Gefahr besteht. Da man als Mieter normalerweise in einer Wohnung wohnt und nicht davor, müssen HV oder Vermieter auf evtl. Problematiken in der Fassadengestaltung nicht eingehen, zumal man auch davon ausgehen kann, dass es zur Allgemeinbildung gehört, dass man bei älteren Fassadenverkleidungen auch mit Asbest rechnen kann und durchaus auch mal nachfragen könnte, bevor man eine Wohnung anmietet. Hier liegt ein Holschuld und nicht eine Bringschuld vor.

In jedem Fall ist es erlaubt, solche Fassadenverkleidungen zu belassen. Bei der Entsorgung ist allerdings höchste Sorgfalt angebracht und hier kommen natürlich auch wieder die Bewohner ins Spiel, wenn sie bemerken, dass dabei schlampig gearbeitet wird.

Es gibt noch einige Häuser die so gebaut wurden. Die dürfen auch weiterhin verkauft oder vermietet werden. Beim Verkauf eines Hauses muss meines Wissens darauf hingewiesen werden - weil der Käufer früher oder später den Asbest entfernen lassen muss. Bei einer Mietwohnung bin ich mir da nicht so sicher. Der Mieter hat zwar ein Anrecht auf Auskunft sofern er nachfragt, aber ob darüber vor dem Mietvertrag zu unterrichten ist, davon gehe ich nicht aus; sofern es keine konkrete Gefahr gibt.

Selbstverständlich ist der Vermieter aber in eurem Fall verpflichtet den Asbest fachgerecht entsorgen zu lassen und das so, dass keine Gefahr für den Mieter besteht. Dafür müssen dann natürlich auch entsprechende Firmen beauftragt werden und die wissen dann auch was zu tun ist.

Nein, ein Mieter muss nicht darauf hingewiesen werden, wenn Asbest in der Fassade verbaut wurde.

Asbest in der Fassade gilt grundsätzlich als unbedenklich - wichtig ist jetzt natürlich, dass die Sanierung von Spezialisten durchgeführt wird.

In der außenfassade ist nicht in der Wohnung und muss deshalb auch nicht mitgeteilt werden..

hast du gesundheitliche Probleme aufgrund des Asbestes?

es gibt noch sehr viele Häuser und Wohnungen in denen Asbest zu finden ist. Diese werden nach und nach renoviert. Wird das sachgerecht gemacht, besteht auch keine Gefahr

bwhoch2  02.09.2019, 09:44
hast du gesundheitliche Probleme aufgrund des Asbestes?

Eine unmittelbare Gesundheitsbelastung tritt nicht auf, wenn man solche Fasern einatmet. Nach ziemlich genau 40 Jahren können solche Fasern zu Lungenkrebs führen.

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bwhoch2  02.09.2019, 10:20
@Idris164

Das ist mir schon klar, dass es um die Außenfassade geht. Auch und gerade dort, wenn diese beschädigt ist, könnten Fasern vom Wind durch die Gegend geblasen werden, aber wohl kaum so, dass eine gefährliche höhere Konzentration auftritt und somit wären gesundheitliche Probleme nicht auf die Fassade zurück zu führen. Das wäre wissenschaftlicher Humbug.

es gibt noch sehr viele Häuser und Wohnungen in denen Asbest zu finden ist. Diese werden nach und nach renoviert.

Wie kommst Du darauf? Gehen wir mal ins Innere der Häuser. Wenn ich in einem Altbau z. B. beim Entfernen eines PVC-Fußbodens auf darunter verlegte asbesthaltige Bodenplatten stoßen würde, würde ich als erstes den Mantel des Schweigens darüber legen und danach den Belag mit einem bindenden Mittel überstreichen und ggf. so spachteln, dass wieder eine saubere ebene Fläche entsteht, auf der dann ein neuer Fußbodenbelag so verlegt werden kann, dass er jederzeit wieder rausgenommen werden kann, ohne den Untergrund erneut zu beschädigen. Das Asbest, bzw die Platten, in denen es enthalten ist, raus zu reissen, wäre viel gefährlicher und teurer, als sie einfach drin zu lasssen und das gilt für sehr viele asbesthaltige Materialien in Häusern, sodass ich nicht davon ausgehe, dass Hauseigentümer mit Begeisterung nach und nach die Häuser sanieren.

Folglich darf man nicht davon ausgehen, dass alle asbesthaltigen Materialien in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten aus den Häusern oder von den Häusern verschwinden.

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