Müsste Deutschland den Niederlanden militärisch beistehen, wenn in Den Haag ein Amerikaner angeklagt wird?
Im Jahre 2002 hat der US-Senat die Regierung zur Invasion der Niederlande ermächtigt, sollte ein US-Bürger vor dem Strafgerichtshof in Den Haag angeklagt werden. Müsste Deutschland in einem solchen Fall den Niederlanden militärisch gegen die USA beistehen?
https://www.nd-aktuell.de/artikel/18778.usa-drohen-mit-invasion-in-den-haag.html
5 Antworten
Antwort auf Deine Frage: Nein!
Wer genaueres erfahren will, als es im ND steht, der mag hier ausführlich nachlesen. Ist aber nicht wichtig, weil das Gesetz amerikanischer Unsinn ist; genau, wie Donald Trump.
Dieses Gesetz ist nicht nur Unsinn, sondern sogar völkerrechswidrig.
Das "Neue Deutschland" steht nicht gerade in dem Ruf einer ausgewogenen und gut recherchierten Berichterstattung.
Quasi die "National-Zeitung" von links.
Von daher wäre ich vorsichtig mit den aufgestellten Behauptungen.
Hast Recht.
Das zeigt, das Trump nicht die Ursache des amerikanisches Irrsinns ist, sondern die Folge.
Yes ... das wäre ein NATO-Bündnisfall. Wir wären vertraglich dazu verpflichtet.
Da würde der Stoltenberg wohl ganz schön ins Stottern kommen, falls er sich nicht gleich krank meldet.
Wahrscheinlich hätte er dann Corona ... das gibt ihm 14 Tage Zeit zum nachdenken *rotfl*
.... NATO-Bündnisfall....
...wenn ein NATO-Staat einen anderen NATO-Staat überfällt??😆😆😆😆
Der Bündnisfall muss ausgerufen werden, sobald einer der NATO-Partner angegriffen wird - dafür ist das Bündnis ja wohl da - oder nicht???
Und wenn ich mich recht entsinne, ist für die Ausrufung des Bündnisfalles NICHT entscheidend, VON WEM der NATO-Partner angegriffen wird.
Natostaat gegen Natostaat löst nicht den Bündnisfall aus. Hatten wir schon einmal Türkei gegen Griechenland im Zypernkonflikt.
Nun da gilt es einiges zu unterscheiden der ICC ist nicht der IGH, StIGH und gehört auch nicht zum UN Tribunal. Es ist nicht überall anerkannt und deswegen auch in meinen Augen ziemlich unnötig.
ICC ist die Internationale Handelskammer, das ist wieder was anderes ;-)
Stimmt! Aber hab gerade nachgeschaut, im Englischen heißt der tatsächlich ICC (International Criminal Court). Im Französischen CPI ( Cour pénale internationale) und im deutschen IStGH (Internationaler Strafgerichtshof). Puhh, ganz schön kompliziert ;-)
Die NATO Verpflichtungen sind raus aus diesem Thema. Aber es gibt auch eine Beistandsverpflichtung auf EU Ebene, von daher: Ja.
https://www.spiegel.de/politik/ausland/internationales-strafgericht-us-kongress-droht-niederlanden-mit-invasion-a-200430.html