Müssen Polizeibeamte so etwas melden?
Muss ein polizist/angehender Polizeibeamte sobald er ernannt worden ist (also noch vor dem ersten Ausbildungstag) bspw. Straftaten melden? Oder erst ab dem Zeitpunkt wo dieser über diese Pflicht belehrt wurde ? Würde mich mal interessieren, wie da so die Rechtslage ist.
2 Antworten
Straftaten melden musst du im Prinzip immer melden, egal ob Polizeischüler oder nicht. Tust du das nicht, begehst du Strafvereitelung und das ist wenn es raus kommt dass du davon wusstest strafbar.
Wenn es allerdings darum geht ob du eingreifen musst (außerhalb des Dienstes) wenn etwas passiert was eine polizeiliche Angelegenheit wäre dann ein klares nein, als Polizeischüler ist es dir nämlich nicht erlaubt dies auch außerhalb des Dienstes „auszuleben“.
Greift diese Reglung auch außerdienstlich oder nur im Dienst?
Straftaten muss man IMMER melden, egal ob Polizeischüler oder nicht.
Nein, muss man nicht. Wenn du das Gegenteil behauptest, belege es.
§ 138 StGB bezieht sich nur auf bestimmte, geplante Straftaten und § 258 StGB trifft auch nicht zu.
Wenn man eine Straftat beobachtet, muss man es melden. Gesetze rauskramen will ich grade aber nicht.
Gesetze rauskramen will ich grade aber nicht.
Willst du nicht, weil du es nicht kannst. Danke für die Bestätigung.
Gut, es besteht kein biologischer Zwang, aber dann macht man sich eben strafbar.
Würde ich an deiner Stelle auch behaupten, wenn ich solchen Unsinn verzapft hätte.
Humbug. Melden muss man nur bestimmte schwere Straftaten, sofern man von deren Planung Kenntnis erlangt. Sonst nichts.
https://dejure.org/gesetze/StGB/138.html
Strafvereitelung hat damit nichts zu tun.