,,Ermittlungpflicht,, für polizisten ausser dienst während Einsatz bei der freiwilligen feuerwehr?
Also ich habe derzeit eine Diskussion auf instagram mit jemandem ob ein hauptberuflicher polizist/in ,auch im dienste der freiwilligen feuerwehr (beim Einsatz), seiner ,,pflicht,, ,so heißt es, nachkommen muss auch ausserhalb seines Dienstes im Falle von Straftaten Ermittlungen aufzunehmen? Wir sind uns da beide uneinig und sehen unklarheit. Mir ist es nicht gelungen etwas offizielles zu finden, deshalb versuche ich hier wahrheitsgemäße Informationen zu erlangen. Oder unterliegt genannter polizist/in im dienste der freiwilligen feuerwehr der selben Verschwiegenheitspflicht wie jeder andere kamerad gegenüber anderer Behörden?
2 Antworten
Ich bin kein Polizist und habe nur in Form von einem mehrwöchigen Praktikum Erfahrung bei der Polizei sammeln können, aber was ich weiß ist, dass Polizisten zwar bei Straftaten reagieren sollen, aber dann auch schleunigst andere Beamten dazuholen und keinen Helden spielen sollten.
Jeder Beamte ist weisungsgebunden und agiert nicht auf eigenes Ermessen, sondern informiert schleunigst die Kollegen. Deswegen können die Polizeiautos auch von der Zentrale immer verfolgt werden.
Ich glaube grade bei der FF wäre das zu viel verlangt. Man muss sich ja auch mal entspannen können vom Berufsalltag.