Müssen die Lehrer das Geld für weggeworfenes Eigentum erstatten?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Davor hatten wir das mit unseren Lehrern und dem Hausmeister/Brandschutzbeauftragten abgeklärt und sie meinten das wäre möglich.

Hier ist der erste Fehler passiert weil ich annehme das in der Brandschutzordnung des Gebäudes bzw. der Einrichtung das Betreiben derartiger Geräte ausdrücklich nicht gestattet ist. Da die Brandschutzordnung in aller Regel Bestandteil der Betriebsgenehmigung ist können sich weder Lehrer noch Hausmeister darüber hinweg setzen.

Nein einen Vernichtung der Geräte lässt sich damit nicht begründen. Ihr könnt jetzt in einem zivilrechtlichen Verfahren von der Geschäftsleitung, in deren Auftrag handelt der Hausmeister, Schadenersatz verlangen. Ob sich der Rechtsweg allerdings lohnt oder ob eine Einigung mit der Geschäftsführung der bessere Weg ist müsst ihr entscheiden.

LemonFreak22 
Fragesteller
 06.10.2021, 14:30

Das war wohl gar nicht so eindeutig, denn im Lehrerzimmer, Sekretariat und hausmeisterbüro gibt es z.B auch eine Kaffeemaschine - deswegen war es den Lehrern wohl nicht klar. Aber wir sehen nicht ein dass unser Eigentum entsorgt wird, nur weil die Lehrer und der Hausmeister uns anfangs erzählt haben dass es erlaubt ist und dann einfach ohne irgendwas zu sagen die Sachen wegnehmen und wegwerfen

Ich meine wir haben uns ja informiert (die brandschutzverordnung liegt uns nicht vor und wir gingen mal davon aus dass der brandschutzabgeordnete sowas weiß!!) und grünes Licht bekommen und wären wir aufgefordert worden die Sachen dann zu entfernen hätten wir das getan. Aber uns wurde ja nichts gesagt - das grenzt doch theoretisch schon an Diebstahl

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Elektrische Geräte dürfen in öffentlichen Gebäuden nicht betrieben werden. Wer gegen diese Verordnung verstößt, muss damit rechnen, dass sie entsorgt werden.

LemonFreak22 
Fragesteller
 06.10.2021, 14:33

Aha. Dann dürften aber auch die Lehrer im Lehrerzimmer und die Leute im Büro keine Kaffeemaschine haben.
Wir wussten nichts von dieser Verordnung und uns wurde grünes Licht gegeben. Auch vom angeblichen Verstoß wurde uns NICHTS gesagt - die Sachen wurden einfach weggenommen und weggeworfen ohne ein Wort. (Hätten wir davor von der Verordnung gewusst hätten wir das gar nicht erst gemacht aber wir haben sie nicht vorliegen und alle haben gesagt es sei okay.)

Sowas kann nicht rechtens sein!!

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DerHans  06.10.2021, 14:37
@LemonFreak22

Was die Lehrer im Lehrerzimmer machen, geht euch nichts an. Auch die müssen damit rechnen, dass die Geräte entfernt werden.

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LemonFreak22 
Fragesteller
 06.10.2021, 14:44
@DerHans

Es geht uns sehr wohl was an wenn unsere Sachen ohne ein Wort weggeschmissen werden. Wieso kannst du hier behaupten dass das rechtens ist obwohl alle anderen sagen dass es nicht erlaubt sei?

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Zuerst, der Brandschutzbeauftragte hat hier schon ziemlichen Mist gebaut und ist eigentlich nicht geeignet. Elektrische Geräte in Unternehmen (was auch eine Schule ist) brauchen eine DGUV A3 Prüfung und müssen einen bestimmten Standard erfüllen.

Im Normalfall fallen normale, einfache Kaffeemaschinen und Wasserkocher in keinem Fall darunter. Das wäre die eine Seite.

Natürlich kann der Hausmeister die Geräte nicht so einfach wegschmeißen, die Frage ist nur wusste er das es eure Geräte sind und warum hat man sie euch nicht direkt wiedergegeben?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, der Hausmeister durfte es nicht einfach wegwerfen. Nötigenfalls muss er dafür aufkommen. Hat er auf Anweisung des Schulleiters gehandelt, muss dieser aufkommen.

1. Ich würde das nicht dramatisieren. Da hat der Hausmeister womöglich vorschnell gehandelt und einen Fehler gemacht.

2. Ihr solltet bei der Schulleitung freundlich und entspannt um Erstattung des Schadens bitten. Falls eure Bitten nichts fruchten, sollte der Klassen-Elternsprecher die Bitte etwas nachdrücklicher wiederholen.

3. Punkt 2 gilt nur, wenn ihr selbst nichts falsch gemacht habt. Wenn man euch aber gebeten hat, die Geräte (etwa aus Brandschutzgründen) zu entfernen, und ihr dieser Bitte mehrere Tage nicht nachgekommen seid, dann seid ihr nicht schuldlos an der Entwicklung und die Schule hatte das Recht, die Geräte zu entsorgen.

LemonFreak22 
Fragesteller
 05.10.2021, 14:38

Aber DARF das Eigentum einfach so entsorgt werden, oder dürfen wir Schadensersatz verlangen?

Und nein, wie gesagt uns wurde grünes Licht gegeben, dann wurden die Sachen konfisziert und erst dann wurde uns gesagt dass sie abgenommen wurden weil das wegen Brandschutz nicht möglich sei

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Rugall  05.10.2021, 14:54
@LemonFreak22

Das darf m. E. entsorgt werden, wenn ihr einer Aufforderung zur Entfernung nicht nachgekommen seid. Wenn eine solche Aufforderung nicht erfolgt ist und man erst grünes Licht gegeben hat und dann überraschend konfiszierte, dann halte ich einen Schadensersatz für angemessen.

Mein Tipp: Regelt das freundlich, ohne Vorwürfe und ohne Empörung in der Stimme. Geht einfach erstmal davon aus, dass dem Hausmeister ein Fehler unterlaufen ist. Sowas kommt vor.

Vielleicht gab es eine Begehung durch irgend einen Brandschutzbeauftragten des Landratsamtes. Und eure Schule hat wegen der Geräte einen sehr unangenehmen Rüffel bekommen. Man weiß das nicht.

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