Mpu Gutachten abgeben?
Guten Abend,
ich habe mein Mpu Ga wieder bekommen und eine doppelte Fragestellung (Straftaten&Drogen) gehabt, eine von den habe ich aus dem Weg geräumt(Drogenfragestellung)..
jetzt meinte meine Verkehrs Psychologin die ich auf Grund des negativen Ga aufgesucht habe das ich das Teil Positive abgeben sollte bei der FSST und darauf hin bei einer erneuten Begutachtung nur noch 1 Fragestellung (Straftaten) kommen wird und es dadurch günstiger wird beim nächsten mal..
jetzt habe ich habe ich aber überall gelesen das man nur positiv Gutachten abgeben sollte..
kann mir da jemand helfen?
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Deine VP hat absolut recht. Sofern du eine der beiden Fragestellungen positiv abgeschlossen hast, solltest du das Gutachten unbedingt abgeben, und das nicht nur wegen der hohen Kosten.
Stell' dir mal vor, du gibst das Gutachten nicht ab und bekommst wieder eine doppelte Fragestellung und fällst dann womöglich in beiden Teilen durch...
Dass man ein neg. Gutachten nicht bei der FEB abgeben sollte, bezieht sich nur auf den Fall, dass das "ganze Gutachten" negativ ausgefallen ist.
Und die Aussage des Vorschreibers: "Dir darf dann das Führen von Fahrrädern, Mofas und Tieren untersagt werden" - ist schlichtweg falsch. Dies wäre z.B. bei einem Fahrverbot der Fall, das hat (bis auf die Sache mit dem Rad) aber absolut nichts mit einer neg. MPU zu tun.
Abgesehen davon steht deine Nichteignung sowieso fest solange du keine pos. MPU einreichst...
Schau mal in welchem Bereich "migebuff" Experte ist, das hat nicht unbedingt mit "MPU-Wissen" zu tun, das ist nochmal eine eigene Sparte...
ich hoffe du behältst recht, und das klappt auch alles so..
Wir haben diese Konstellation im Forum schon sehr oft gehabt, sicher klappt das. Du kannst dich nach der Gutachtenabgabe dann gezielt noch einmal mit den Straftaten auseinandersetzen und hast das Thema Drogen vom Tisch, das macht die weitere Vorbereitung wesentlich einfacher. :)
Wenn du das negative Gutachten einreichst, ist damit deine Nichteignung offiziell bewiesen. Dir darf dann das Führen von Fahrrädern, Mofas und Tieren untersagt werden.
Behältst du das Gutachten für dich, ist deine Fahreignung schlichtweg weiter ungeklärt. Je nach Grund der MPU-Anordnung musst du dann noch den Antrag zurückziehen oder freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichten, bevor die Frist abläuft, andernfalls würde ebenfalls die Nichteignung festgestellt werden.
Vielen Dank für die schnelle Antwort 🙏
ich hoffe du behältst recht, und das klappt auch alles so..
verstehe die Antwort von migebuff dann nicht… zur Verwirrung?!