Motorrad blinker umbau tüv?

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Folgendes ist zu beachten:

Für die hinteren Blinker müssen die Kennzeichnungen "2a, 2b, 12" auf den Blinkern vorhanden sein.

Mindestbreite nach EG hinten 180 mm und nach StVZO 240 mm zueinander.

In der Höhe zwischen 350 - 1200 mm.

Mehr gibt es da nicht zu schreiben. Somit kannst du dir die Zeit und das Geld für den Tüv sparen.

Lichttechnik.
Nach §§ 49a - 54 StVOZ // 93/92 EWG.

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
vorgeschrieben, nach StVZOab EZ 1. Januar 1962
Anzahl: 4
Kennzeichnung vorn:
1, 1a, 1b, 11 /1, 1a, 1b, 11 nach vorn wirkende Fahrtrichtungsanzeiger
Kennzeichnung hinten:
2a, 2b, 12/ 2a, 2b, 12 nach hinten wirkende Fahrtrichtungsanzeiger

in der Breite (min.):nach EG vorn 240 mm,hinten 180 mm zueinander;
nach StVZO vorn 340 mm,hinten 240 mm zueinander
Blinkleuchten an den Lenkerenden („Ochsenaugen“) zueinander
560 mm
„Ochsenaugen“ bei EZ ab 1. Januar 1987 nur in Verbindung
mit zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
in der Höhe: 350–1200 mm Einschaltkontrolle nach EG
vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach
StVZO zulässig 
Warnblinkanlage: nach EG unzulässig an Kleinkrafträdern,
zulässig an Krafträdern nach EG ist ein besonderer
Schalter zur synchronen Funktion aller Blinker vorgeschrieben
nach StVZO zulässig auch an Kleinkrafträdern
Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben,nach StVZO mit rotem Licht

Ich würde einfach zum TÜV fahren und fragen, um später unangenehmen Stopps durch Kontrollen vorzubeugen. TÜV weiss sowas.

Solang diese den Anbauvorschriften der lichttechnischen Einrichtungen der Kfz entsprechen ist dies kein Problem.