E-Nummer vorhanden? TÜV?

5 Antworten

In der Regel genügt das ECE-Prüfzeichen. 
Es sollte allerdings zu erkennen sein, dass das dazugehörige Teil 'artgerecht' verbaut wurde. 

Normalerweise findet sich in der Nähe des ECE-Prüfzeichens die Prüfnummer. Passend zu der gibt es eine Liste, aus der sich ergibt, wie / wo das geprüfte Teil zu verwenden ist.
Es ist ja wohl vollkommen klar, dass Audi-Scheinwerfer nicht an einem Toyota montiert werden können, nur weil sie über ein Prüfzeichen verfügen.

Zum TÜV muss man nicht. Kann man aber.
Das Mitführen dieser oben genannten Liste ist nicht erforderlich. Oft wird sie auch gar nicht mitgeliefert.

Man munkelt aber auch, dass viele Teile das ECE-Prüfzeichen zu Unrecht tragen. Wenn man ein Plastikteil giesst, dann kommt es auf dieses kleine Symbol ja auch nicht mehr an.

Hallo,

alle Anbauteile die ein E-Prüfzeichen haben kann man (fast) bedenkenlos im Bereich der EU montieren und damit fahren.

Es muss nichts eingetragen und auch nichts mitgeführt werden.

Bei Blinkern muss man darauf achten, ob sie nur für vorne, nur für hinten oder für vorne und hinten geprüft und genehmigt sind.

Aufpassen muss man bei Endschalldämpfern und Auspuffanlagen, da diese speziell für das Motorrad geprüft und zugelassen sein müssen. Da reicht dann das E-Prüfzeichen nicht aus. Es gibt zusätzlich eine Prüfnummer.

Handelt es sich um LED- Blinker? Dann solltest du dich schlau machen, ob das Motorrad bereits ein leistungsunabhängiges Blinkrelais hat. Hat es das nicht, musst du für die Verwendung von LED-Blinkern das originale gegen eben ein leistungsunabhängiges austauschen.

Man könnte dafür auch mit Widerständen arbeiten. Das ist aber viel mehr Aufwand, da man für jeden Blinker einen Widerstand benötigt und dieser vor jeden Blinker eingebaut werden muss.

Viele Grüße

Michael


Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
>>vorgeschrieben, nach StVZO
ab EZ 1. Januar 1962
>>Anzahl: 4
>>Kennzeichnung vorn:
1, 1a, 1b, 11

>>Kennzeichnung hinten:
2a, 2b, 12

>>in der Breite (min.):
nach EG vorn 240 mm,
hinten 180 mm zueinander;
nach StVZO vorn 340 mm,
hinten 240 mm zueinander

Vor ca. zehn Jahren galt noch folgendes:

Über dem Kreis der E-Nr. (direkt auf dem Kreis) sollten noch die  Zahlen elf und zwölf stehen. Dann sind sie für vorne und hinten zugelassen.

Eingetragen werden muss es nicht.

Die Blinker sind demnach homologiert worden. Daher kann man sie anbauen, muss dabei aber natürlich die Anbsuvorschriften beachten:

http://www.ybrfreun.de/blog/x_fish/Fahrtrichtungsanzeiger--091105/

https://www.600ccm.info/1/140726/Welcher_Blinker_darf_wohin

Eingetragen werden muss nichts. Daher ist auch keine Vorstellung notwendig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.