moped führerschein während sperrfrist?

3 Antworten

Während eines Fahrverbots besteht Fahrverbot. Du darfst keine Kraftfahrzeuge führen, völlig egal ob Mofa, Kleinkraftrad oder PKW.

Ein Verstoß dagegen, auch mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug, ist Fahren ohne Fahrerlaubnis, §21 StVG:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

Fährst du trotz Fahrverbot, kann das Fahrzeug nach §21 Abs 3 StVG eingezogen und beispielsweise versteigert oder verschrottet werden.

Zusätzlich zum Fahrverbot erwartet dich wegen der Drogenfahrt ein Fahrerlaubnisentzug, d.h. dir wird die Fahrerlaubnis für alle Klassen entzogen, auch Klasse AM.

Nach Ablauf des Fahrverbot darfst du fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge wie biespielsweise ein Mofa führen, wenn du die Voraussetzungen (praktische AUsbildung, Theorieprüfung) erfüllst. Das genannte Kleinkraftrad ist fahrerlaubnispflichtig.

Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM kannst du nicht machen, da zum einen ein Ermittlungsverfahren gegen dich läuft und du zum anderen während einer Sperrfrist ohnehin keine FE erteilt bekommen kannst.

Solltest du mit einem fahrerlaubnisfreien Fahrzeug ebenfalls auffällig werden, wird dir nicht nur das Führen von Kraftfahrzeugen, sondern von Fahrzeugen untersagt, d.h. du darfst dann nichtmal mehr ein Fahrrad fahren.

man darf ja moped weiter fahren, auch wenn der führerschein entzogen wurde, solang man einen extra moped führerschein hat.

Da bist Du im Irrtum:
Dir wird nicht der Führerschein, sondern die Fahrerlaubnis entzogen.

Und die gilt natürlich auch für Mopeds.

ich hab aber keinen extra moped führerschein und frage mich jetzt ob ich während der sperrfrist überhaupt einen machen darf oder nicht

Mit Sicherheit nicht.

Nein, Du darfst gar nicht mehr fahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze einen B-, BE- und einen A2-Führerschein.