Mit klasse B ein Fahrzeug schleppen?

7 Antworten

Du musst unterscheiden zwischen Abschleppen und Schleppen (rechtlich ein riesen Unterschied).

Das hängt davon ab, ob das angehängte Fahrzeug betriebsbereit wäre und ob es zugelassen ist. Liegt ein Mangel vor, der ein selbstständiges Fahren unmöglich macht?

Erst wenn das bekannt ist, kann dir eine rechtliche Auskunft gegeben werden. 

Der Klasse B im ziehenden Fahrzeug und zur Bedienung des Fahrzeugs geeignet im gezogenen Fahrzeug ist als Abschleppen erlaubt, also wenn eine Notstandssituation vorliegt.

Das was Dein Freund vorhat wäre Schleppen. Da würde das gezogene Fahrzeug automatisch zum Anhänger werden. Im gezogenen Fahrzeug würde noch immer nur die Eignung es zu bedienen ausreichen, im ziehenden Fahrzeug wäre die Klasse B aber nur ausreichend wenn die zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge zusammengerechnet nicht über 3.500Kg sind. Darüber hinaus müsste ein Schleppen behördlich genehmigt werden, so eine Genehmigung wird praktisch nie erteilt.

Nun gut, wenn das mit den Massen passt und ihr die kleine Ordnungswidrigkeit wegen fehlender Genehmigung riskieren wollt: Es wäre jedenfalls besser mit Schleppstange zu schleppen. An beiden Fahrzeugen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet werden (beim Abbiegen kann man die kurzzeitig abstellen um den Richtungsanzeiger verwenden zu können), die erlaubte Maximalgeschwindigkeit beträgt 50Km/h (wenn nicht geringer Ausgeschildert) und man muss sich aufeinander abstimmen, also der Vordermann damit rechnen dass das folgende Fahrzeug auch da passt wo man hinfährt und der Hintermann entsprechend lenken und mitbremsen.

Bei Verwendung eines Seils muss ständig auf dessen Spannung geachtet werden. Der Vordermann vorsichtig anfahren und erst wenn das Seil gespannt ist richtig beschleunigen und der Hintermann am Besten so bremsen dass der Vordere durch ihn mitgebremst wird, allerdings möglichst nur stark bremsen wenn das Seil unter Spannung steht. Ruckartig am Seil zerren kann es reissen lassen.

Überraschend: Laut Straßenverkehrsordnung benötigt der Fahrer des Pannenwagens beim Abschleppen keinen Führerschein. Es gilt lediglich ein Mindestalter von 15 Jahren. 

Da das Gespann jedoch mit Warnblinkanlage fahren muss und beide Fahrer die Richtungsänderung des Gespanns per Handzeichen signalisieren sollten, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Fahrer hinter das Steuer des abzuschleppenden Fahrzeugs zu setzen.

Wer ein Fahrzeug abschleppt, muss entsprechend die Geschwindigkeit daran anpassen. 

So sollte mit einem Auto im Schlepptau nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. 

Was nur wenige Autofahrer wissen: Ein havariertes Fahrzeug muss auf dem kürzesten Weg von der Straße entfernt und in die Werkstatt gebracht werden. 

Erfolgt die Panne auf der Autobahn, muss das Abschleppgespann diese sofort bei der nächsten Ausfahrt verlassen.

Fahrzeugcharakteristika beachten! Abschleppstange besser als Seil
machhehniker  19.01.2017, 14:30

Diese Antwort bezieht sich leider auf Abschleppen. Der FS hat aber eine Frage gestellt wonach es um Schleppen gehen würde, daher ist diese Antwort hier falsch.

Überraschend:

Ein havariertes Fahrzeug muss auf dem kürzesten Weg von der Straße entfernt und in die Werkstatt gebracht werden.

Das weiss Fuji sogar, merkwürdig dass er trotzdem falsch antwortete.

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19Michael69  19.01.2017, 15:34
@machhehniker

Das kommt daher, dass fuji415 wenn überhaupt nur die Frage selbst oder maximal den ersten Satz des folgenden Textes liest.

Dann ist er in Gedanken schon bei seinen Standardantworten und weiß schon welche abgespeicherte davon er aus der Schublade holt und hier reinkopiert.

Daher gehen die meisten seiner Antworten und Kommentare entweder sofort oder spätestens nach dem ersten Satz ins Leere.

Zu einer anderen Antwort habe ich ihm deshalb erst gestern folgendes geschrieben:

Setzen - 6 - Thema verfehlt - durchgefallen !!!

Anfangs war das ja noch lustig und ich habe ihn schon oft wirklich nett darum gebeten das zu ändern. So langsam nervt es aber ziemlich.

Vor allem wenn es um A1 / Leichtkrafträder und das Begleitete Fahren ab 17 geht ist er in seinem Schwall - teilweise mit Beschimpfungen und Beleidigungen - nicht mehr zu bremsen.

Gruß Michael

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machhehniker  19.01.2017, 16:30
@19Michael69

Jaja, der BF17, Jeder weiss welch gute Sache dies ist. Jeder? Nicht ganz, Fuji nicht. Der ist neidisch weil er seinerzeit nichtmal mit 18 den Autoführerschein machen konnte (oder durfte) und gönnt das jetzt auch keinem Anderen.

Und was der für Begründungen liefert...(lach)

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Hallo stylercan998

Bei beiden Fahrzeugen die Warnblinkanlage einschalten, es darf maximal mit 30 Km/h gefahren werden.

Sehr vorsichtig anfahren bis das Abschleppseil gespannt ist, der im abgeschleppten Fahrzeug Sitzende muss darauf achten dass das Seil immer gespannt bleibt und er muss wissen dass er das Bremspedal wesentlich fester drücken muss weil der Bremskraftverstärker nicht arbeitet, notfalls mit der Handbremse bremsen.

Gruß HobbyTfz

der im Schlepper sitzende braucht unter Umständen einen LKW Führerschein.

Normal reicht aber ein KFZ Führerschein und entsprechendes Alter sprich mindestens 18.

Sollte gezogenes Auto nicht laufen wäre Abschlebbstange zu empfehlen da Bremsen sehr schwer geht

fuji415  18.01.2017, 14:38

Überraschend: Laut Straßenverkehrsordnung benötigt der Fahrer des Pannenwagens beim Abschleppen keinen Führerschein

Es gilt lediglich ein Mindestalter von 15 Jahren. 

Und es reicht der Füherschein der Klasse B vollkommen aus den das ist ja kein Anhänger man kann mit dem leichtesten PKW den schwersten PKW abschleppen da zählt nur das Zugfahrzeug die passende Führerscheinklasse zu haben selbst wen da ein Hummer da hinter dem Smart hängt  . Und selber schon mit 50 PS Polo ein Wohnmobil eine kurze Strecke angeschleppt .

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machhehniker  19.01.2017, 14:40
@fuji415

Was der "Fahrer" des Pannenwagens brauchen würde hat newcomer auch nicht behauptet, also was soll dieser Kommentar?

In dieser Frage geht es aber gar nicht um Abschleppen sondern um Schleppen! Dazu sagte er aus dass der im Schlepper Sitzende (also der im Zugfahrzeug) unter Umständen einen LKW-Führerschein braucht. Dies wäre nun lediglich etwas veraltet weil es nicht mehr die 3-Achs-Regel für den Autoführerschein gibt und der FS sicherlich nicht den alten Klasse 3 hat. Richtig wäre da gewesen dass er uU den BE braucht und es wäre nicht schlecht wenn dazu erklärt worden wäre warum.

Der Klasse B würde vollkommen ausreichen wenn es um Abschleppen gehen würde. Bei Schleppen nur wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge nicht über 3500Kg liegt!

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