Mit jungen erwischt (Klassenfahrt) Was tun?

Eimerkopf  23.05.2022, 11:23

Wenn ihr die Schule anzeigt schreib bitte wie das gelaufen ist?

Alisha2004er 
Fragesteller
 23.05.2022, 11:29

Dass ich das erzählen soll ?

20 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich und eine damalige Mitschülerin (beide 17) sind damals auch aus dem Grund von der Abschlussfahrt ausgeschlossen worden, im Vorfeld, und sollten in der Zeit am Unterricht in einer anderen Klasse teilnehmen. Haben wir aber nicht, sondern die Zeit zusammen verbracht, genauso wie jede Nacht in der Woche. Rückblickend betrachtet war das sicher besser als das bisschen gammelige Sightseeing das wir verpasst haben und zumindest jeder Junge hätte sicher gern mit mir getauscht. Wenn ihr beide zurückgeschickt werdet, nutzt das doch.

Alisha2004er 
Fragesteller
 23.05.2022, 10:07

Gute Idee danke 😂

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RagingDemon  23.05.2022, 10:11
@Alisha2004er

Achso, aber unabhängig davon:

Deine Eltern könnten prüfen ob ein Rechtskräftiger Vertrag durch ihre Unterschrift geschlossen wurde der euer Verhalten untersagt. Rein rechtlich habt ihr sonst nämlich nichts falsch gemacht und eure Eltern können das Geld zurückfordern. Schulen agieren mit ihren Konsequenzen leider oftmals nach dem Prinzip "erstmal sanktionieren und wenn die Eltern sich wehren kann man es immer noch zurückziehen"

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HubertWurst123  20.06.2022, 16:40
@RagingDemon

Bei Klassenfahrten ist das bei uns so, dass man bei "unangemessenem Verhalten" nach Hause geschickt wird. Fragt sich nur, was denn eigentlich als unangemessen gilt...

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Dumm gelaufen.

Keine Ahnung ob es dort eine Hausordnung gibt und Sex explizit verboten ist. 😂

Ihr habt gegen ungeschriebene Regeln verstoßen und müsst die Konsequenzen tragen.

Was wollt ihr machen? Eine einstweilige Verfügung auf weitere Teilnahme stellen?

Versuche mal Verständnis für die Lehrer zu haben. Sie haben für die Klassenfahrt die Aufsichtspflicht übertragen bekommen. Die machen dutzende Klassenfahrten mit hunderten Kindern in ihrer Karriere und wenn sie ein Kind schwanger oder gar mit einer Geschlechtskrankheit nach Hause bringen. Würden weder Gerichte noch Deine Eltern sagen: "Die sind ja 17 keine 13 mehr". Sondern die sind minderjährig und das war es dann.

1Knight1  23.05.2022, 10:02

Lehrer haben keine Entscheidungs- oder Verantwortungsgewalt für das Sexleben von 17-jährigen. Und Schwangerschaft war noch nie ein Delikt in Deutschland.

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Eimerkopf  23.05.2022, 10:09
@1Knight1

Verletzung der Aufsichtspflicht aber schon und sie haben aber eine Entscheidungsgewalt wer in welchem Zimmer nächtigt. Zb Eltern dürfen 17 jährigen nicht denn Geschlechtsverkehr verbieten sie dürfen aber verbieten das der Freund in ihrem Haus übernachtet. Wenn sich Eltern auf einer Klassenfahrt darauf verlassen das die Lehrer verhindern das die Kinder in einem Zimmer nächtigen und die Lehrer das nicht tun verletzen die Lehrer die Aufsichtspflicht. Wenn die Jugendlichen zb auf einem Spaziergang Sex hätten läge das tatsächlich anders natürlich kämmen dan andere Probleme wie zb. Erregung öffentlichen Ärgernis usw.

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1Knight1  23.05.2022, 10:31
@Eimerkopf

Das stimmt einfach nicht. Kein Lehrer trägt die Verantwortung, was 17-jährige Schüler sexuell miteinander treiben. Einfach deswegen, weil 17-jährige rein recht sexuell selbstbestimmt sind. Eltern dürfen auch nur den Umgang verbieten, wenn eine ernsthafte Gefahr droht. Ansonsten haben sie keine Handhabe. Außerdem hinkt der Vergleich. Analog wäre es, wenn die Eltern denjenigen ins Haus lassen, aber glauben, bestimmen zu dürfen, dass der eigene Tenager mit dem besuch in ihrem Haus keinen Sex haben darf. Und das ist kompletter Blödsinn und rein rechtlich in keiner Weise erlaubt. Privatsphäre ist Privatsphäre. Ansonsten dürfte der Vater auch ins Bad gehen, wenn die Tochter gerade eine Intimrasur vollzieht und zusehen, weile s ja sein Haus ist und er überall reindarf. Aber dort wie da ist es eben trotzdem nicht erlaubt.

Das Problem bei dieser Sache ist, dass Sex kein Delikt ist. Es gibt keine Handhabe, die rechtfertigt, weswegen ein 17-jähriger nachts nicht mit einer 17-jährigen im gemeinsamen Bett schlafend darf. Regelungen, die in die Recht eanderer eingreifen, bedürfen einer Grundlage und die ist hier einfach nicht gegeben.

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Eimerkopf  23.05.2022, 10:41
@1Knight1

Nein sex ist kein Delikt das behaupte ich auch gar nicht sondern der nächtliche Aufenthalt im falschen Zimmer. Sie können ja klagen wenn sie wollen sie werden aber kein Recht bekommen. Bei jeder Klassenfahrt wird gesagt den Anweisungen des Lehrpersonals ist Folge zu leisten und wenn die Lehrer sagen du hast in dem Zeitraum dich an dem Ort auf zu halten reicht das schon. Allein wegen Sicherheitsfragen können Lehrer argumentieren das sie wissen müssen wo sich die Schüler aufhalten.

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1Knight1  23.05.2022, 10:42
@Eimerkopf

https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/bildung-ausbildung/klassenfahrten-was-rechtlich-erlaubt-ist-und-was-nicht

"Noch brisanter dürfte höchstens das Thema Sex auf Klassen­fahrten sein. Schulen bestehen selbst bei volljährigen Schülerinnen und Schülern auf Geschlech­ter­trennung bei der Zimmer­be­legung. Umso spannender, dass es hierfür keine gesetz­liche Grundlage gibt: „Dieses Thema wird im Schul­gesetz NRW schlichtweg nicht behandelt“, so Schulte im Busch. "

Fazit: Keine rechtliche Handhabe. Logischerweise. Wäre ja auch noch schöner.

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Eimerkopf  23.05.2022, 10:54
@1Knight1

Keine gesetzliche Grundlage bedeutet das sie nicht auf die Geschlechtertrennung bestehen müssten weil sie vom Gesetz nicht dazu verpflichtet werden. Nicht das sie nicht darauf bestehen dürfen. Die Schule darf bestimmen wo sich der Schüler nachst aufhält.

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1Knight1  23.05.2022, 10:56
@Eimerkopf

Eben nicht. Wenn es keine gesetzliche Handhabe gibt, nach allgemeinem Recht nicht und nicht mal nach Schulrecht, dann darf die Schule rein gar nichts. Sonst könnte es auch bestimmen, dass die Schüler täglich dem Lehrer einen Striptease anzubieten hätten.

Bestimmungen ohne rechtliche Handhabe sind un zulässig. Vor allem, wenn es die Rechte der Schüler beschneiden.

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Eimerkopf  23.05.2022, 11:03
@1Knight1

Doch die Aufsichtspflicht die je nach Alter angepasst wird. Aber ein Lehrer der auf einer Klassenfahrt nicht weiß wo sich die Schüler aufhalten erfüllt noch nicht mal das Mindestmaß. Was wäre denn noch weniger Aufsicht?

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1Knight1  23.05.2022, 11:05
@Eimerkopf

Es geht nicht darum, dass der Lehrer nicht weiß, wo sich die Schüler aufhalten, sondern darum, dass es für den Verbot von Sex bei Schulausflügen keine rechtliche Grundlage gibt. Was kapierst Du daran nicht? Glaubst Du, dass Du eine Aussage eines studierten Juristen oder das Schulgesetzt oder die Persönlichkeitsrechte durch irgendwelches unqualifiziertes Geblubber aushebeln kannst?

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Eimerkopf  23.05.2022, 11:09
@1Knight1

Es steht in der Frage nichts von sex sondern von übernachten im Jungenzimmer.

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1Knight1  23.05.2022, 11:10
@Eimerkopf

Doch, es steht sogar eindeutig Sex im Artikel. Ich habe es sogar zitiert. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

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Eimerkopf  23.05.2022, 11:16
@1Knight1

In der Frage der ursprünglichen Fragestellerin. Wahrscheinlich ging es dem Lehrer um Sex aber dafür wird sie nicht nach Hause geschickt sondern für das übernachten im Jungenzimmer. Es ist für einen Lehrer absolut ausreichend wenn er sagt ich kann nicht meine Aufsichtspflicht wahrnehmen wenn die Schüler nicht in dem Zimmer übernachten wo eingetragen sind.

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1Knight1  23.05.2022, 11:19
@Eimerkopf

Das ist Blödsinn, und das sollte Dir auch klar sein. Die Schüler waren im Bereich der Gruppe. Der Lehrer hat sich nur an der Intimität gestört. AUßerdem wird im Artikel ebenfalls die gemeinsame Nächtigung besprochen. In irgendeinem Zimmer findet die nunmal statt. Doch der Lehrer kann den Schülern einfach nichts vorwerfen, was rechtlich irgendwie haltbar wäre - siehe der Artikel.

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Find ich tatsächlich übertrieben... Aber gut, ist nicht eure Entscheidung, haha.

Alisha2004er 
Fragesteller
 23.05.2022, 09:54

Ja 😂

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Gutefrager44434  24.05.2022, 00:11
@Alisha2004er

Ist die welt damit untergegangen? Vielleicht ist es sogar besser in der schule zu sein als auf der Klassenfahrt

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Doch, das ist ein grundlegender Regelverstoß, die Heimfahrt eine zulässige und angemessene pädagogische Reaktion, ihr könntet schließlich auch nicht nur zusammen im Bett gelegen haben ... Und: Selbst wenn Ihr schon volljährig wärt, wäre so etwas zulässig. Per saldo können Deine Eltern froh sein, wenn sie Dich nicht abholen müssen.

1Knight1  23.05.2022, 09:54
Doch, das ist ein grundlegender Regelverstoß

Sagt wer?

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HugoHustensaft  23.05.2022, 09:55
@1Knight1

Die Regelungen über den Umstand, dass man in seinem Bett schläft und die Schlafgelegenheiten geschlechtergetrennt sind, sind Basis jeder Klassenfahrt seit ... eigentlich schon immer, daran hat sich bis heute nichts geändert und das wird ziemlich sicher auch so bekanntgegeben worden sein.

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lazyjo  23.05.2022, 09:57
@1Knight1

Die Schulordnung deiner Schule, wird immer bei der Anmeldung unterschrieben. Damit hast du oder deine Eltern deren Kenntnissnahme bestätigt.

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1Knight1  23.05.2022, 09:58
@HugoHustensaft

Ok, zeig mir eine Quelle diesr "....eigentlich schon immer"-Releglungen. Ist doch alles Quatsch mit SOße. Hier haben wir einfch nur einen verklemmten Lehrer, der überreagiert.

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HugoHustensaft  23.05.2022, 10:06
@1Knight1

Wenn es nicht in der Schulordnung oder der Ausschreibung der Klassenfahrt steht, so werden die Lehrer es bekanntgegeben haben - aber selbst wenn nicht, ist es schlicht eine Selbstverständlichkeit, dass jeder in seinem Bett schläft; selbst die FS stellt ja nicht einmal in Abrede, dass es sich um einen Regelverstoß handelt.

Und da Lehrkräfte wegen Verletzung der Aufsichtspflicht sehr schnell für ein hier entstandenes Produkt mit Hand und Fuß zu einer teilweisen Unterhaltspflicht verdonnert werden können, ist die Reaktion auch angemssen, das hat nichts mit einem verklemmten Lehrer zu tun.

Das war schon so, als ich auf Klassenfahrt ging, als meine Kinder auf Klassenfahrt gingen (das ist noch nicht so lange her) und das wird auch so bleiben - und natürlich haben auch wir uns nicht an alle Regeln gehalten, aber jeder wusste, wo es "nur" Ärger geben kann, wenn man erwischt wird, und wo der Heimfahrt droht (und das haben wir nicht riskiert).

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1Knight1  23.05.2022, 10:08
@HugoHustensaft

Dieser Beitrag besteht aus so vielem Falschaussagen und Unterstellungen, dass ich nicht weiter darauf eingehen möchte. genau wegen solchem Geschwurbel hat der Lehrer überreagiert. Weil er sich genau wie Du gerade irgendetwas aus den Fingern gesaugt hat. Das ist nichts, was der Schüler sich bieten lassen muss.

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HugoHustensaft  23.05.2022, 10:10
@1Knight1

Wenn Du meinst ... Die Eltern können sich ja gerne an das Gericht wenden, das wird das ebenso schwurbelig ablehnen - klar, die ignorieren auch die Rechtslage und sind bloß verklemmt ...

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1Knight1  23.05.2022, 10:16
@HugoHustensaft

Das Gericht wird allen Belangen penibel nachgehen. Z.B. wird es die Schule auffordern, zu beweisen, dass sie die Schüler vor der Fahrt eindeutig über Verbote aufgeklärt haben. Ebenso muss der Lehrer beweisen, dass er die Schüler beim Sex erwischt hat. Ansonsten muss er sich rechtfertigen, weswegen ein unverhältnismäßiger Abzug von einer Klassenfahrt bei lediglich gemeinsmaem Übernachten notwendig ist. Und letztendlich kann bei fehlenden beweisen die Schule dazu veranlasst werden, das Geld zu erstatten? Das alles und die womögliche EInbußung des RUfs, vom Aufwand ganz zu schweigen, wegen einer gemeinsamen Übernachtung zweiter Schüler wird sich bestimmt keine Schule antun wollen.

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HugoHustensaft  23.05.2022, 10:42
@1Knight1

Bei dieser Argumentation würde ich gerne im Zuschauerraum sitzen - das Gericht wird allenfalls fragen, ob über das Übernachtungsverbot aufgeklärt wurde, selbst daran habe ich Zweifel ...

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1Knight1  23.05.2022, 10:44
@HugoHustensaft

https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf/bildung-ausbildung/klassenfahrten-was-rechtlich-erlaubt-ist-und-was-nicht

"Noch brisanter dürfte höchstens das Thema Sex auf Klassen­fahrten sein. Schulen bestehen selbst bei volljährigen Schülerinnen und Schülern auf Geschlech­ter­trennung bei der Zimmer­be­legung. Umso spannender, dass es hierfür keine gesetz­liche Grundlage gibt: „Dieses Thema wird im Schul­gesetz NRW schlichtweg nicht behandelt“, so Schulte im Busch. "

Fazit: Das Gericht wird den Klägern Recht geben. Logischerweise.

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1Knight1  23.05.2022, 10:58
@HugoHustensaft

Es spricht Bände, dass nach einer anwaltlichen Aussage nur noch ein kleiner, trotziger peipsenden Satz kommt, bevor man das Gespräch abbricht. Zum Glück gehen Gerichte das seriöser an. Wäre ja auch noch schöner, wenn die ihm zustehenden Rechte eines Schülers von der persönlichen Willkür eines Lehrers abhingen.

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HugoHustensaft  23.05.2022, 11:00
@1Knight1

Im Gegensatz zu Dir habe ich den verlinkten Artikel auch gelesen. Da steht ein kleiner netter Absatz: „Um eine frühzeitige Abreise zu recht­fer­tigen, muss die Schülerin oder der Schüler durch schweres oder wieder­holtes Fehlver­halten seine Pflichten verletzt haben.“ - die gemeinsame Übernachtung in einem Bett ist ein schweres Fehlverhalten.

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1Knight1  23.05.2022, 11:08
@HugoHustensaft

Süß...Du zitierst einen Text im Artikel und fügst einen eigenen unqualifizierten Zusatz hinzu, der dazu noch im Widerspruch zu den eindeutigen Aussagen bezügliches Topics hier steht. Bist Du wirklich so armselig, dass Du nicht mal dann zugeben kannst, dass Du im Unrecht bist, wenn Du es sogar von einem Volljuristen liest?

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HugoHustensaft  23.05.2022, 11:12
@1Knight1

Eine Diskussion mit Dir hat keinen Zweck, Du bist so überzeugt von Deiner - übrigens falschen - Meinung, da greift kein Argument. Ja, ich weiß, Du wirst mir das jetzt ebenso vorwerfen, belassen wir es dabei.

Ach ja:
Auch wenn die Mehrheit nicht unbedingt die richtige Lösung hat, aber es ist schon auffällig, dass Deine Meinung keine Unterstützung findet, meine Position hingegen schon.

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1Knight1  23.05.2022, 11:15
@HugoHustensaft

Es ist kein Geheimnis, dass die breite Masse der Otto-Normalverbraucher keinen Peil von irgendetwas hat, dafür umso bornierter für qualifizierte Quellen ist. Siehe hier. Ich habe eine Anwaltseite zitiert, die haargenau dieses Thema bespricht, und ein Volljurist hat eine klare Aussage zum Thema und zur rechtlichen Sache geäußert. Und Du glaubst allen Ernstes, es spiele eine Rolle, dass irgendwelche Pappnasen hier, die auf ihre inkompentente und vor allem falsche Meinuing beharren, in der Mehrzahl sind?

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HugoHustensaft  23.05.2022, 11:16
@1Knight1

Alleine Deine Wortwahl deklassiert Dich - damit ist für mich hier das Ende erreicht.

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1Knight1  23.05.2022, 11:21
@HugoHustensaft

Tja, tut mir leid, aber ich hielt den Begriff "bornierte Blödhammel" einfach für zu vulgär - deswegen die sanftere bezeichnung. Menschen bekommen kein Respekt, weil sie dieses einfordern, sondern weil sie sich entsprechend benehmen. Dazu gehört auchm sich einzugestehen, wenn man falsch liegt und sich von gelehrter Stelle belehren zu lassen und nicht wie ein Ochse egal wie mit der Falschmeinung durch die Wand zu brettern.

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