mit dem führerschein bf 17 zu zweit roller fahren?

2 Antworten

Du hast mit BF 17 vollständig die Klasse M und darfst damit den Roller nutzen wie jeder andere, also, entsprechend gesichert, auch mit Mitfahrer.

Die Fahrerlaubnis der Klasse B (die hat man, wenn man eine BF-17-Prüfbescheinigung hat) umfasst die Fahrerlaubnisse der Klassen M, S, L.

Mit der Klasse M darfst du Kleinkrafträder führen, das sind (aus § 6 der FeV): Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und (...) einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) (...)

Die Anzahl der Sitzplätze ist nicht beschränkt, also darfst du auch jemanden mitnehmen, sofern ein zweiter Sitzplatz vorhanden ist.