Mit BF 17 Roller in Frankreich fahren (AM)?
Meine Freunde und ich planen seit längerem eine Rollertour. Dabei sind wir auch schon oft auf den Gedanken gekommen nach Frankreich zu fahren. Allerdings haben wir alle nur den BF 17 Führerschein und keiner von uns ist bereits 18. Ich weiß dass man nur in Österreich und in Deutschland begleitend Auto fahren darf. Allerdings stelle ich mir die Frage ob wir (mit unserer Bescheinigung) nach Frankreich fahren dürfen und dort auch legal unsere Roller fahren dürfen? Der AM Führerschein ist ja bei der Klasse B dabei und ist somit abgeschlossen. Den richtigen Autoführerschein erhalten wir aber erst mit 18. Wer kann helfen?
2 Antworten
Wenn du in Frankreich mit der in BF17 enthaltenen Klasse AM fahren willst, brauchst du einen EU-Kartenführerschein. Die BF17-Bescheinigung reicht nicht aus. Du gehst zu deiner Führerscheinstelle und lässt dir einen richtigen Führerschein anfertigen.
Wenn der Roller nicht mehr als 50 Kubik hat und nicht schneller als 45 km/h ist dieser in Frankreich nicht führerscheinpflichtig. Das Mindestalter ist 14. Hat der Roller mehr als 50 Kubik brauchst du den Führerschein Kategorie A1!
Jugendliche Kleinrollerfahrer (bei 50 Kubik 45 km/h) müssen an einem Verkehrssicherheitstraining (dies unterscheidet sich vom Führerschein AM) teilgenommen haben. Da du aber bereits eine Führerscheinprüfung abgelegt hast sollte das damit abgegolten sein.