Bf 17: mofa fahren und 2 Personen?

6 Antworten

Hallo auch. Erst mal gibt es für "Roller" keine Zulassung. Mit der Mofaprüfbescheinigung dürfen Roller gefahren werden bis 50 ccm und max. 25km/h und max. 1 Sitz. Bei Rollern mit Sitzbank muss der hintere Teil abgedeckt werden so dass dort niemand sitzen kann und der Roller muss auf 25 km/h gedrosselt sein. Allerdings darfst du mit BF17 Roller bis 45 km/h und 50 ccm fahren auch mit 2 Sitzplätzen, da im B Führerschein die Klasse AM inbegriffen ist. Wenn du den Roller der Freundin fahren willst, kannst du das machen. Du darfst auch deine Freundin mitnehmen. Allerdings darf deine Freundin den Roller nur fahren wenn wie oben gesagt der hintere Teil der Sitzbank abgedeckt ist und der Roller auf 25 km/h gedrosselt bleibt.

ginatilan  08.06.2013, 19:31

Wenn du den Roller der Freundin fahren willst, kannst du das machen. Du darfst auch deine Freundin mitnehmen.

wenn das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis für Mofa hat nicht

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patrick097  01.07.2017, 05:03
@ginatilan

genau .  weil wenn in der betriebserlaubnis mofa steht , bedutet es das es nur einen sitz hat .  vom führerschein her darf er es aber wenn in der betriebserlaubnis steht , das das fahrzeug nur einen sitz hat , dann darf auch nur einer darauf sitzen . 

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Wenn die Vespa als mofa zugelassen ist und in den papieren steht max 25 kmh dann darf dieser roller nur alleine und max 30 kmh gefahren werden. Wenn du den ummelden würdest könntest du zwar mit deiner freundin fahren das problem wäre aber das sie das dann nicht mehr fahren dürfte.

ginatilan  08.06.2013, 18:51

und max 30 kmh gefahren werden.

wenn 30km/h "erlaubt" wären, warum wird ein Mofa dann nicht bis 30km/h gesetzlich zugelassen?

dann wäre das ganze Stammtischgerede "bis 30km/h sagen sie nichts" endlich vom Tisch!

ab 25km/h gilt folgendes:

Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS Geldstrafe (*1

TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)

(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet

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Coboldt  11.06.2013, 16:12
@ginatilan

Mal richtig, dann ist es nämlich eine Straftat nach § 21 StVG: Fahren ohne Fahrerlaubnis...

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Genau. Das Fahrzeug selber muss auch als Roller angemeldet sein. Finde das selber ätzend ...

cat64k  09.06.2013, 09:48

ich find das auch ätzend das ich mit meinem pkw-führerschein keine lkw über 7,5 tonnenfahren darf.

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Eine Mofa ist immer ein einsitziges Fahrzeug, egal welchen Führerschein man hat!

Coboldt  11.06.2013, 16:10

Warum wird diese Frage immer Falsch beantwortet? Erstmal braucht man für ein Mofa keinen "Führerschein" sondern eine PRÜFBESCHEINIGUNG, das ist rechtlich etwas anderes und ist vor allem keine Fahrerlaubnis. Darüberhinaus darf man auf einem Mofa gemäß § 10 Absatz 4 Fahrerlaubnisverordnung ein Kind unter 7 Jahren mitnehmen, wenn man bereits 16 Jahre alt ist. Es ist also NICHT IMMER ein einsitziges Fahrzeug, Schlaumeier. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

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ginatilan  11.06.2013, 16:25
@Coboldt

Es ist also NICHT IMMER ein einsitziges Fahrzeug,

selbstverständlich, siehe in §4 FeV, Schlaumeier

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