Darf man in DE Hessen mit diesem Führerschein also den BF 17 ab 18 alleine Fahren?

5 Antworten

Du darfst ab deinem 18. Geburtstag 00.00 Uhr alleine fahren, da die Beschränkung betreffs Begleitperson mit dem 18. Geburtstag automatisch entfällt.

Das ist in §48a der Fahrerlaubnisverordnung FeV, Absatz 2 geregelt:

(2) Die Fahrerlaubnis ist für die Fahrerlaubnisklassen B und BE mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeugs von mindestens einer namentlich benannten Person, die den Anforderungen der Absätze 5 und 6 genügt, begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe a erreicht hat.

In §10 steht als Mindestalter für B und BE 18 Jahre.

BF17 ist doch begleitendes Fahren oder!? Und das ist mW automatisch mit dem 18. Geburtstag dann aufgehoben, da Du dann (theoretisch) alt genug bist um alleine zu fahren

Mathe808 
Fragesteller
 19.05.2022, 08:41

Was ist mW?

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MichaelSAL74  19.05.2022, 08:46
@Mathe808

"meines Wissens"

lernt man sowas heuzutage nicht mehr in der Schule...!? *armes Deutschland

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Der Zweck von bf17 ist, dass du solange neben dir jemanden hast bis du 18 bist, dann darfst du alleine fahren. Du musst nur halt gucken dass du 3 Monate nach deinem 18. den normalen Führerschein abholst

Ja, egal in welchem Bundesland.. aber nur deutschlandweit .. Ausland geht nicht, dafür musst du die Karte haben

Ab dem Tag Deiner Volljährigkeit kannst Du mit der Bescheinigung BF 17 ohne eingetragenen Beifahrer fahren - und zwar bis zu 3 Monaten nach erlangen der Volljährigkeit.

Mathe808 
Fragesteller
 19.05.2022, 08:43

Aber dort sind ja beifahrer eingetragen

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Dampfschiff  19.05.2022, 08:49
@Mathe808

... aber nur für den Zweck des begleiteten Fahrens ab 17. Ab dem 18 Geburtstag ist das automatisch ein "normaler" Führerschein. Du musst diesen BF17-Schein dann gegen das "normale" Führerscheindokument umtauschen, aber das ist nur eine formale Sache. Den Führerschein hast Du ja ganz offiziell erworben. Für den Umtausch des Dokuments hast Du ein bisschen Zeit (3 Monate?), nutzen darfst Du den "normalen" Führerschein aber ab dem 18 Geburtstag schon (auch, wenn Du das Dokument noch nicht in der Hand hast). Lediglich beim Fahren ins Ausland kann es Probleme geben, vor einer eventuellen Auslandsfahrt musst Du also auf jeden Fall Deinen "normalen" Führerschein abholen.

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