mit bruder ins kino

6 Antworten

Ja, das stimmt. § 11 JuSchG. Die Eltern müssten mitgehen. Aber vielleicht ist das Kino auch kulant, was es eigentlich nicht sein dürfte.

uncutparadise  19.03.2014, 09:53

es ist schon seltsam. Der 11jährige Bruder weiß es besser als der 18jährige und als die meisten hier antwortenden. Dabei steht es glasklar in einem für jeden zugänglichen Gesetz.

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Dein Bruder hat Recht. Er muß von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden und das sind im Normalfall die Eltern. Nur wenn ein Gericht das Sorgerecht entzogen hat, dann ist der vom Gericht bestellte gesetzliche Vormund die richtige Person.

Ein volljähriger Bruder kann als personensorgeberechtigte Person eingesetzt werden. Und somit kannst du in seiner Begleitung in einen Film mit FSK 12.

Bevor sich jetzt alle Kids freuen: Nein, bei FSK 16 und FSK 18 gibt es diese Regelung nicht.

uncutparadise  19.03.2014, 09:51

Ein volljähriger Bruder ist NIE die personensorgeberechtigte Person nach BGB, sowas sind idR die Eltern. Ein volljähriger Bruder kann als erziehungsbeauftragte Person eingesetzt werden und kann damit gewissen Uhrzeitbeschränkungen aufheben, mehr aber auch nicht.

FSK12 heißt Kinder ab 12 und Kinder von 6-11 in Begleitung der Eltern.

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Nein,

es muss lediglich eine Person dabei sein die Volljährig ist und dann darfst du da mit ihm rein.

uncutparadise  19.03.2014, 09:49

Das stimmt so nach § 11 JuSchG einfach nicht. Aber so eine Antwort bekommt dann noch ein "stimmt" und ein DH. Dieses Kind muss in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person sein und das ist nicht jeder ab 18, sondern nur die Eltern.

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Nein, er ist volljährig u. du kannst mit ihm gehen.

uncutparadise  19.03.2014, 09:52

KInder von 6-11 können in Begleitung der Eltern in einen FSK12 gehen, nicht in Begleitung ihrer volljährigen Geschwister.

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