Mit als verloren gemeldetem Reisepass reisen?

4 Antworten

Italien ist mit im Schengener Abkommen. Es wird nur am Schalter kontrolliert, ob du auch die betreffene Person bist und nix weiter. Von daher dürfte es eigentlich keine Probleme geben.

Wenn du online einchecken kannst und deinen Koffer am Automaten aufgeben kannst, dann musst du evtl beim Boarden den Ausweis zeigen. Aber nur Abgleich zwischen Boardkarte und Ausweis.

Trotz allem solltest du nicht vergessen dir einen neuen für die Zukunft zu bestellen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Bundesinnenministerium schreibt dazu unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html

Kann ich meinen wiedergefundenen Reisepass weiter benutzen?
Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder wurde er Ihnen gestohlen, müssen Sie das melden. Die Verlust- oder Diebstahlsmeldung können Sie bei der Polizei oder in einem Bürgeramt vornehmen. Wenn Sie nach Wiederauffinden das Dokument weiter nutzen wollen, müssen Sie das Wiederauffinden ebenfalls anzeigen – das können Sie nur persönlich bei Ihrem Bürgeramt erledigen.
Die Anzeige ist notwendig, da bei einer Verlustmeldung zu Ihrem eigenen Schutz ein Eintrag in einer so genannten polizeilichen Sachfahndungsdatei vorgenommen wird. Erst durch die offizielle Anzeige des Wiederauffindens beim Bürgeramt wird dieser Eintrag in der nationalen Datenbank Deutschlands wieder gelöscht.
Sie können Ihren wiedergefundenen Reisepass danach innerhalb Deutschlands weiterhin bis zum Ablauf seiner Gültigkeit benutzen.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden Ihren wiedergefundenen Reisepass für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder Ihnen gar einziehen.
Wenn Sie solche potenziellen Unannehmlichkeiten beispielsweise in Ihrem Urlaub oder auf einer Dienstreise im Ausland vermeiden wollen, empfiehlt es sich bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses, ein neues Dokument in Ihrem Bürgeramt zu beantragen und von Vornherein auf die eventuelle weitere Nutzung des Ausweises nach Wiederauffinden zu verzichten.

Besonders die letzten beiden Absätze (ab "Bitte beachten Sie:") sind hier relevant.

latricolore, UserMod Light  19.11.2023, 23:45
Erst durch die offizielle Anzeige des Wiederauffindens beim Bürgeramt wird dieser Eintrag in der nationalen Datenbank Deutschlands wieder gelöscht.

Und damit kann er die Reise knicken.

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Nach Italien darfst du mit dem Personalausweis reisen.

Das solltest du tun, wenn dein Personalausweis aktuell gültig ist.

Für Italien brauchst Du keinen Reisepass, der Perso reicht.

Ansonsten solange Du nicht fliegst dürfte nicht viel passieren.