Missbilligung oder Verweis?

2 Antworten

Von Experte paulklaus bestätigt

Schau in die Schulordnung, wir kennen die nicht.

paulklaus  24.11.2021, 13:49

...vor allem nicht den Begriff "Missbilligung" als schulrechtliche (!) Ahndung !!

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Wenn in der Schule der Gebrauch des Handy verboten/eingeschränkt ist, erhältst du einen Verweis. Du hast dich eben nicht an diese Anordnung gehalten.

Das könntest du dir eigentlich auch selbst denken.