Minijob im Labor ohne Ausbildung?

2 Antworten

Du kannst das nicht, da Du noch nicht volljährig bist - eine Ausbildung ist grundsätzlich Vollzeit (i. d. R. 40 Wochenstunden) - Du bist noch minderjährig und darfst daher nicht an mehr als 5 Tagen (Mo.-Fr.) und mit max. 40 Wochenstunden beschäftigt werden - mehrere Stellen werden zusammengerechnet.

Wenn Du volljährig bist, dann kann das ggf. gehen (Höchstarbeitszeit 48 Std./Woche).

Ggf. könnte aber das Labor und Dein Ausbildungsbetrieb unter das "Konkurrenzverbot" fallen - d. h. der Ausbildungsbetrieb kann eine Nebenbeschäftigung bei einem Konkurrenzunternehmen untersagen - das müsste aber dann mit dem Ausbildungsbetrieb abgeklärt werden.

Mrsaal17 
Fragesteller
 03.12.2019, 13:50

Ist eine schulische Ausbildung also bin ich keine 40 Wochenstunden beschäftigt 😬

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DerSchopenhauer  03.12.2019, 14:00
@Mrsaal17

ok - das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nicht für rein schulische Ausbildungen.

Dann darfst Du das...

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Klar darfst du das. Warum denn nicht ?