Minijob im Einzelhandel als Minderjährige/r?

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Du darfst du dir gerne dein Taschengeld mit einem 450-Euro-Minijob aufbessern. Da du mit 16 -17 Jahren noch minderjährig bist, hat dein Arbeitgeber das Jugendarbeitsschutzgesetzesz (JArbSchG) einzuhalten.

Kennst du schon die Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale? Hier kannst du kostenlos deine Hilfe für alltägliche Arbeiten in der Wohnung, bei der Gartenarbeit oder z.B. bei der Betreuung von Haustieren suchen.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Woher ich das weiß:Berufserfahrung