Mietwohnung am 10. eines Monates bezogen - am 10. wieder verlassen?

5 Antworten

Deine Wohnung kannst du nur zum Ende des übernächsten Monats bei Zugang der Kündigung bis 3. Werktag kündigen.

Wann du eingezogen bist, ist irrelevant.

Miete ist fällig bis Ablauf der Kündigungsfrist.

Alles Andere bedürfte einer individuellen Vereinbarung.

Die Wohnung ist nach Beendigung des Mietverhältnisses (und nicht früher) zurückzugeben (BGH).

müssen wir am Ende diesen Monates ganz raus sein

Yep.

Wenn ihr zum Monatsende gekündigt habt, dann zum Monatsende.

Andernfalls könnte es passu, dass ihr für den folgenden Monat nochmals Miete zahlen müsst.

Die gesetzliche Kuendigungsfrist betraegt (knapp) 3 Monate zum Monatsende. Ihr koennt also nur zum Monatsende kuendigen und das auch nur mit (knapp) dreimonatigem Vorlauf.

Wann das Mietverhaeltnis begonnen hat, ist dafuer voellig unerheblich.

Das Datum des tatsächlichen Einzug hat nichts damit zu tun bis wann ihr ausgezogen sein und die Wohnung zurück geben müßt.

Das ist zum Ende der Kündigungsfrist.