Mietwohnung am 10. eines Monates bezogen - am 10. wieder verlassen?
Hallo, wir (Partnerin und ich) haben unsere Wohnung gekündigt und sind derzeit am Auszug. Mit der Vermietung herrscht kein gutes Verhältnis, da es nie um Zufriedenheit sondern nur um Geld geht. Das soll aber nicht die Frage sein, im Vertrag steht, dass wir die Wohnung am 01. bezogen haben, was nicht ganz korrekt ist. Unser Vormieter brauchte noch zehn Tage und dadurch war der tatsächliche Mietbeginn am 10. Wir haben nun gekündigt, müssen wir am Ende diesen Monates ganz raus sein oder auch erst am 10.?
PS: Der Vertrag war bereits unterschrieben, der Vormieter brauchte erst danach mehr Zeit.
5 Antworten
Deine Wohnung kannst du nur zum Ende des übernächsten Monats bei Zugang der Kündigung bis 3. Werktag kündigen.
Wann du eingezogen bist, ist irrelevant.
Miete ist fällig bis Ablauf der Kündigungsfrist.
Alles Andere bedürfte einer individuellen Vereinbarung.
Die Wohnung ist nach Beendigung des Mietverhältnisses (und nicht früher) zurückzugeben (BGH).
müssen wir am Ende diesen Monates ganz raus sein
Yep.
Wenn ihr zum Monatsende gekündigt habt, dann zum Monatsende.
Andernfalls könnte es passu, dass ihr für den folgenden Monat nochmals Miete zahlen müsst.
Die gesetzliche Kuendigungsfrist betraegt (knapp) 3 Monate zum Monatsende. Ihr koennt also nur zum Monatsende kuendigen und das auch nur mit (knapp) dreimonatigem Vorlauf.
Wann das Mietverhaeltnis begonnen hat, ist dafuer voellig unerheblich.
Das Datum des tatsächlichen Einzug hat nichts damit zu tun bis wann ihr ausgezogen sein und die Wohnung zurück geben müßt.
Das ist zum Ende der Kündigungsfrist.