Mietvertragsentwurf?
Hey ich habe eine wichtige Frage, da ich mich damit nicht auskenne.
Mein Freund und ich wollten im November in eine Wohnung einziehen und haben einen Mietvertragsentwurf bekommen, den haben wir auch unterschrieben und per Mail zurückgeschickt.
Im Dezember haben wir den originalen Mietvertrag bekommen, allerdings wollten wir die Wohnung nicht mehr nehmen und haben diesen dann nicht unterschrieben und nicht zurück geschickt. Das heißt, die Vermieterin hat NICHT das originale sondern nur diesen Entwurf.
Der Immobilienmakler, der die Vermieterin sehr gut kennt, hat mir gesagt, wir müssen nichts bezahlen und auch nicht die Kaution.
Ich habe dann erst im April einen Brief bekommen von der Vermieterin, dass wir 3.280€ Rückstand bezahlen müssen, da sie erst im April neue Mieter gefunden hat. Ich habe eine Mail gesendet, dass wir das nicht zahlen werden.
Anschließend habe ich nichts mehr gehört.
Gestern kam ein Brief (wir haben Juli) ich solle das bezahlen, sonst geht sie zum Anwalt.
Wie sieht das jetzt aus? Hat sie recht oder nicht?
Vielen Dank im Voraus !
4 Antworten
Mit hoher Sicherheit hat sie recht. Denn relevant ist der Vertrag, nicht das Papier, auf dem er steht. Auch mündliche Verträge sind gültig. Wenn jetzt ein Entwurf einen mündlichen Vertrag beweist...
Doch WAS genau dieser Vorvertrag umfasst hat, das kann hier keiner sagen. Da müsste man diesen genau lesen bzw. ein Jurist es prüfen.
Am besten Ihr setzt Euch zusammen, wenn man sich ohnehin kennt und findet eine Lösung für alle.
... haben einen Mietvertragsentwurf bekommen, den haben wir auch unterschrieben und per Mail zurückgeschickt.
Wie per Mail zurück gesendet? Wie geht das?
Habt Ihr dem Vertrag zugestimmt oder nicht?
Die schriftliche Ausfertigung sollte noch folgen.
Der Immobilienmakler, der die Vermieterin sehr gut kennt, hat mir gesagt, ...
Dessen Aussage wirst Du wahrscheinlich "in der Pfeife rauchen" können.
Mein Rat: Kompromiss anstreben oder bei Rechtschutz eine Beratung vornehmen.
Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung zweier Personen nicht ein Stück Papier.
Wenn sich aber besagtes Stück Papier dahingehend interpretieren lässt, dass eine über einstimmende Willenserklärung über die anzumietende Wohnung vorlag, seid ihr zahlungs- bzw. schadenersatzpflichtig
Keine Ahnung, was ihr da unterschrieben habt. Es ist aber gut moeglich, dass damit ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Eine Vertragsentwurf zu unterschreiben macht ja nicht wirklich Sinn.
Dazu bedarf es aber keiner Unterschrift. Ich halte es fuer sehr wahrscheinlich, dass damit bereits ein Mietverhaeltnis zustande gekommen ist.
Es war nur der Entwurf und da stand sogar noch Mietvertragsentwurf über dem gesamten Papier