Mietübernahme trotz Teilzeit?

5 Antworten

Nicht wenn sie Vollzeit arbeiten könnte. Es muss ein sehr guter Grund vorliegen WIESO nur Teilzeit gemacht wird und dann wird vermutlich eher mit Wohngeld aufgestockt - und aus dem Einkommen + Wohngeld muss man dann leben inklusive Miete

Das Jobcenter prüft ob du noch Anspruch hast.

wenn du beispielsweise Anspruch auf 100,00€ monatlich hast , bekommst du vom Jobcenter die 100€ und von deinem Arbeitgeber deinen Lohn.

Käme erst einmal darauf an ob diese Person alleine lebt und warum nur in Teilzeit gearbeitet wird !

Würde diese Person angenommen alleine leben und hat vorher mehr gearbeitet und verdient und würde nun unverschuldet weniger verdienen, dann gibt es sicher die Möglichkeit eine ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter zu bekommen.

Diese müsste es eigentlich auch bei selber verringerter Arbeitszeit geben, nur sieht sich dass das Jobcenter nicht lange an, wenn man mehr arbeiten und verdienen könnte.

Mal ein Beispiel :

Du würdest alleine wohnen, für die Warmmiete 350 € zahlen, ein Bruttoeinkommen von 900 € und ein Netto von 700 € haben.

Dann stünden dir auf deine 900 € Bruttoeinkommen nach § 11 b SGB - ll ein Freibetrag auf Erwerbseinkommen von 260 € zu.

100 € Grundfreibetrag vom Brutto

100 € - 1000 € Brutto zusätzlich 20 % Freibetrag

1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % Freibetrag

Diese angenommenen 260 € Freibetrag würden dann theoretisch von deinen 700 € Netto abgezogen und würden voraussichtlich max. 440 € anrechenbares Nettoeinkommen ergeben.

Als Single stünden dir dann derzeit min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu + min. noch deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete von angenommen 350 €, dein Grundbedarf würde dann also angenommen bei min. 796 € liegen.

Du würdest aber angenommen auf max. anrechenbare 440 € kommen, dann stünde dir zumindest erst einmal min. noch 6 € für deinen Regelbedarf zu + deine 350 € für die KDU.

Antrag auf Harz4 stellen. Die übernehmen die Miete oder stocken auf. Alternativ kannst du Wohngeld beantragen.

Wer aber Vermögen oder Erspartes oder eine Immobilie hat, bekommt meist nichts. Vermögen im Ausland oder Erspartes oder Land / Immobilie im Ausland, sagen wir mal als Beispiel in Syrien, das kann nicht geprüft werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Agamemnon712  27.02.2021, 08:39
Wer aber Vermögen oder Erspartes oder eine Immobilie hat, bekommt meist nichts.

Das ist falsch.

Für Vermögen gibt es Freigrenzen, und bis zum 31.03.21 gilt sogar noch die vereinfachte Vermögensprüfung.

Eine Immobilie darf man grundsätzlich besitzen und behalten, sofern man selber drin wohnt -> sog. selbstgenutztes Wohneigentum.

Vermögen im Ausland oder Erspartes oder Land / Immobilie im Ausland, sagen wir mal als Beispiel in Syrien, das kann nicht geprüft werden.

Auch dies ist Blödsinn.

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Übernehmen tut das Jobcenter gar nichts, sondern, wenn, dann werden die sog. Kosten für Unterkunft und Heizung vorab erstattet.

Mit Teilzeit- oder mit Vollzeitbeschäftigung hat das nichts zu tun. Es kommt auf das gesamte Einkommen an. Woraus sich dieses zusammensetzt, spielt keine Rolle.

Ob Du Anspruch auf ergänzende Leistungen nach SGB II hast, kannst Du online anhand von ALG 2 - Rechnern ganz einfach herausfinden.

Bei 700 € netto könnte das der Fall sein.