AFA oder Jobcenter?

3 Antworten

Wenn deine Frau schon Arbeitslosengeld bekommt, dann musst du doch wissen wie viel sie bekommt !

Wie groß und wie viel würde die Wohnung an Warmmiete denn kosten, in welcher Stadt lebt ihr denn ?

Solltet ihr noch kein ALG - 2 ( Hartz - lV ) als Aufstockung vom Jobcenter bekommen, sondern nur ALG - 1 ( Versicherungsleistung ) von der Agentur für Arbeit, dann müsst ihr beim Jobcenter auch keine Zusicherung einholen, von der Agentur für Arbeit gibt es da auf jeden Fall kein extra Geld gezahlt.

Es käme dann also darauf an was ihr für die Warmmiete zahlen müsst und was ihr an Einkommen insgesamt habt, dann könnte man schon einmal Überschlagen ob euch dann ggf.vorrangig Wohngeld von der Wohngeldbehörde zustehen könnte oder ob dann doch das Jobcenter zuständig werden könnte.

Beim Wohngeld würde die Größe und die Warmmiete nicht relevant sein, da geht es nach der Mietstufe, den Personen die zum Haushalt gehören und dem relevanten Einkommen.

Mal angenommen deine Frau würde schon min.in der 13 SSW - sein, dann stünde ihr zusätzlich zu den derzeit 389 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt ein Mehrbedarf bis zur Geburt von 17 % von den 389 € = 66,13 € zusätzlich zu.

Dir würden diese 389 € auch zustehen und dazu käme z.B. die neue KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete von angenommen 600 €.

Dann würde euer Bedarf ohne eigenem Einkommen bei min.778 € + 66,13 € + 600 € = gesamt 1444,13 € pro Monat liegen.

Für das Wohngeld bräuchtet ihr dann als Mindesteinkommen 80 % von diesem Bedarf, also in diesem Beispiel bei aufgerundeten 1500 € = 1200 € pro Monat.

Da würden dann schon um die 160 € - 200 € ALG - 1 von deiner Frau ausreichen, um evtl.einen Anspruch auf Wohngeld haben zu können.

Gibst du im Internet einmal ein ,, Angemessene KDU " und den Namen eurer Stadt oder auch ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien ", da solltest du auf jeden Fall etwas finden.

Solange Ihr keine Leistungen nach SGB II bezieht, müsst ihr Euch auch nicht an das JC wenden um das Okay für einen Umzug zu bekommen.

Ob die Kosten den Vorgaben nach SGB II entsprechen :

https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

oder Kosten der Unterkunft .... + Ortsnamen

https://www.hartz4.de/wohnung/

Während des Bezuges von ALG I ---- das Arbeitsamt ist nicht für die Finanzierung von Mieten zuständig. Reichen Dein Einkommen + ALG I Deiner Frau nicht zur Deckung des Bedarfs aus, so müsst ihr entweder ergänzende Leistungen nach SGB II oder Wohngeld beantragen.

Mal als Denkansatz ( ohne Berücksichtigung von Freibeträgen )

stellt sich Euer Basisbedarf wie folgt dar :

2 * 90 % des Regelsatzes I ( 432 Euro ) = 778 Euro für Euch beide , dazu käme ein Mehrbedarf für Schwangere ab der 13. Woche = 17% vom Regelsatz = 66,13 Euro.

Dazu kommen dann noch die angemessenen Kosten der Unterkunft.

Wie hoch das Elterngeld sein wird können wir nicht wissen. Ebensowenig ob ihr u.U. Anspruch auf eine Erstausstattung für den Zwerg habt .... Fragen kostet nichts :

https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/soziales/stiftungen/Bearbeitungshinweise_Stand_Oktober2016.pdf

Die Wohnung wird jetzt eher nicht übernommen, da das Kind noch nicht da ist.

Ob deine Frau Arbeitslosengeld bekommt, kann dir hier niemand sagen, denn keiner weiß, ob die Voraussetzungen erfüllt werden.

Die Miete ist ortsabhängig.