Mietnomade ins Haus geholt?

11 Antworten

Wenn sie immer puenktlich ihre Miete zahlt, kannst du ihr nicht kuendigen.

Fraglich ist allerdings, ob die Befristung ueberhaupt wirksam ist. "Erstmal 1 Jahr" klingt jedenfalls nicht so, als seien die Voraussetzungen des BGB § 575 wirklich erfuellt. Ist die Befristung unwirksam, dann hat deine Mieterin einen unbefristeten Mietvertrag.

Oder kann ich nichts tun solange sie pünktlich ihre Miete zahlt und sonst nicht negativ auffällt.

So sieht es aus. Es gibt keinen Grund für eine Abmahnung/Kündigung, o.ä.

Durch eigene Recherche hab ich jetzt aber davon Wind bekommen das sie in der Vergangenheit wohl schon als Mietnomadin mit Räumungsklage auffällig geworden ist und dabei auch die Wohnung völlig verdreckt hinterlassen hat. 

Du denkst nicht, dass sich Menschen auch ändern können?

ich habe einer Person eine Wohnung vermietet.(Zum Glück laut Vertrag erstmal 1 Jahr befristet) 

Wie ist diese Befristung begründet?


Galor77 
Fragesteller
 16.02.2021, 14:50

Leider gar nicht

0

Finde es auch etwas voreilig. Wenn die Miete immer pünktlich gezahlt wurde = kein Problem, draußen rauchen = kein Problem. Keine Selbstauskunft = sie hat Dich nicht einmal angelogen. Miete zahlt Jobcenter an Kundin... Muss nicht Ihr verschulden sein.

Würde den Kompromissweg gehen. 1x jährlich die Wohnung besichtigen zur Überprüfung des Zustandes. Dies steht Dir zu....damit wäre dem Hausfrieden genüge getan. Nur weil ich gut im googeln bin und als Vermieter negative vibes verspüre = kein Grund zur Kündigung.

Wohnen Sie mit der Mieterin im gleichen 2-Familienhaus?

Dann stehen Ihnen eine erleichterte Kündigungsmöglichkeit zu:

§ 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) 1Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


ChristianLE  16.02.2021, 11:38

Das nützt aber nichts, wenn eine wirksame (!) Befristung des Vertrags vereinbart ist.

0
Galor77 
Fragesteller
 16.02.2021, 12:38

Also ich kann ihr theoretisch kündigen ? Die Kündigungsfrist würde halt nur 6Monate dauern oder wie verstehe ich das ?

0
schelm1  16.02.2021, 12:46
@Galor77

Zunächst müssen Sie den Ablauf einer wirksam vereinbarten Mietbindung abwarten; danach stehen Ihnen die segenreichen Welten des § 573a BGB offen, soweit die Mietwohnung sich ein einem Zweifamilienhaus befindet, in dem Sie auch selber wohnen.

Davon unabhängig können Sie ungeachtet einer Mietbindung fristlos kündigen, wenn zwei Monatsmieten rückständig sind.

1
Galor77 
Fragesteller
 16.02.2021, 13:23
@schelm1

Zunächst müssen Sie den Ablauf einer wirksam vereinbarten Mietbindung abwarten; 

was genau heißt dieser Teil ?

0
schelm1  16.02.2021, 13:28
@Galor77

Solange die Mieterin deren Zahlungsverpflichtungen nachkommt, besteht bis zum Ablauf einer wirksam vereinbarten Bindungsfrist, wie Sie schreiben 1 Jahr, keine Kündigungsmöglichkeit.

Danach können Sie unter Hinweis des § 573a BGB ohne Begründung kündigen.

0
peterobm  16.02.2021, 13:29
@Galor77
(Zum Glück laut Vertrag erstmal 1 Jahr befristet)

mit Sachgrund im Mietvertrag?

ja, der MV läuft einfach aus und muss nicht extra gekündigt werden

Wohnen Sie mit der Mieterin im gleichen 2-Familienhaus?

warum beantwortest nicht einfach die Nachfragen?

1
Galor77 
Fragesteller
 16.02.2021, 13:57
@peterobm

Ja wohne mit der Mieterin im gleichen 2-Familienhaus. Ja der Mietvertrag ist 1 Jahr befristet, jedoch habe ich keinen Grund angegeben.

0
peterobm  16.02.2021, 14:10
@Galor77

damit ist der Mietvertrag unbefristet, siehe mein Link und Antwort @schelm1

1
Galor77 
Fragesteller
 16.02.2021, 14:52
@peterobm

Ja das heißt wenn ich das richtig verstehe. Ich kann ihr rechtmäßig kündigen mit einer Frist von 3 Monaten?!

0
peterobm  16.02.2021, 15:03
@Galor77
§  573 bedarf. 2 Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

plus die reguläre Kündigungsfrist = 6 Monate

0

Da lässt sich nichtzs machen. So eine Person genießt Mieterschutz. Nur wenn Du plausiblen Eigenbedarf anmeldest, muss sie raus und auch dort kann sie Dir das Leben schwer machen, indem sie das ganze rauszögern kann, wenn sie behauptet, nichts Passendes zu finden.

Zur Sicherheit empfehle ich Dir aber, ich mit einem Profi (=Anwalt) zu beraten, ob es doch Wege diesbezüglich gibt.


superseegers  01.05.2021, 15:39

Nein, das ist falsch. In einen befristeten Mietvertrag kommt man mit Eigenbedarf nicht hinein bzw. den Mieter vor Ende des Vertrages nicht raus.

0