Mieter wurde verhaftet und nun?

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Bei mehr als 2 Monatsmieten Rückstand kannst du fristlos kündigen- der Brief sollte direkt in die JVA geschickt werden, damit der Mieter auch rechtsgültig Kenntnis erhält. Meistens schaffen es die Leute aus der U-Haft heraus nicht den Auszug zu organisieren (hab selber mal im Sozialdienst in der U-Haft gearbeitet), weshalb du dann im nächsten Schritt eine Räumungsklage anstreben musst. Auf gar keinen Fall darfst du die Wohnung betreten bzw. leer räumen- damit würdest du dich selber strafbar machen.

Nein darfst du nicht.

Du kannst ihm kündigen, zahlt er dann nicht die ausstehende Miete und zieht auch nicht aus ( mit Hilfe von Freunden wenn er in Haft sitzt) dann kannst du dir rechtlichen Beistand suchen. Aber betreten darfst du die Wohnung immer noch nicht.

Dafür musst du erstmal eine Räumungsklage durchbringen.

Übrigends auch nach der Räumungsklage hat der Mieter noch das recht bis zu 2 Monate nach Erhalt der Räumungsklage, die Mietrückstände zu zahlen und damit die Kündigung unwirksam zu machen.

Hallo!

Wenn er trotzdem Miete zahlt dann hast du keinerlei Handhabe. Du kannst auch nicht in seine Wohnung wenn er in U-Haft ist. Wenn er keine Miete mehr zahlt und 2 Monate im Rückstand ist dann kannst du ihn kündigen. Wenn er sich weigert die Wohnung zu verlassen dann kannst du vor Gericht einen sogenannten Räumungstitel erwirken. Wenn du diesen Titel hast dann kannst du die Wohnung zwangsräumen lassen.

LG IQKatze14

Darfst du in die Wohnung, wenn er ein halbes Jahr bei seiner Tante in Amerika verweilt?

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Leute gibt's...

Nein, du darfst nicht in die Wohnung. Wenn der Mieter aufgrund der U-Haft keine Miete bezahlt, mußt du ihm kündigen. Suche dir Rat bei einem Anwalt, ob es Sonderregelungen gibt z.B. wegen einer Räumungsklage.