Ehemaliger Mieter hat die Wohnung verdreckt hinterlassen, kann ich ihn deswegen anzeigen?

7 Antworten

Am vereinbarten Übergabetermin war er schon über alle Berge, noch Sofa, Schreibtisch, Dreckwäsche in der Wohnung hinterlassen.Kann man ihn wegen dem Dusch-Vorfall anzeigen?

Es hat also keine Übergabe stattgefunden? Dann kann man ihn noch auf Mietzahlung festnageln zumal da noch Möbel usw. sind. Du kannst doch so die Wohnung gar nicht weiter vermieten.

Wie bist Du eigentlich in die Wohnung gekommen, wenn er keine Übergabe gemacht hat?

Ich hoffe Du hast Bilder von der Dusche gemacht.

Er kann sich zwar aus dem Staub machen, aber als Vermieter kann man beim Einwohnermeldeamt wegen berechtigtes Interesse seine neue Adresse bekommen.

Beim Einwohnermeldeamt auf jeden Fall vorsprechen, um die neue Wohnanschrift zu kennen. Dann per Einschreiben die Reinigung der Wohnung anmahnen mit Fristsetzung von 4 Tagen ab Zugang mit der Androhung die Wohnung durch einen Reinigungsdienst auf Kosten des Mieters zu bestellen.

Geschieht bis dahin nichts, Reinigungsdiensts bestellen u. Rechnung stellen. Entweder den Betrag von der (hoffentlich vorhandenen) Kaution abziehen oder per gerichtlichem Mahnbescheid anmahnen, wenn nichts gezahlt wird. Die ausstehende Miete mit der Kaution verrechnen, soweit noch möglich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Jahrzehntelange Erfahrung

Du musstest die Wohnung doch nicht so übernehmen. Vor der Wohnungsübergabe, wäre es Sache des VERMIETERS gewesen das in Ordnung zu bringen.

Selbstverständlich kann der Vermieter dann die Kosten für die Reinigung, von der Kaution einbehalten.

Der "Dreck" sind privatrechtliche Streitigkeiten, ich hoffe er hat so was wie eine Kaution bezahlt mit der sich das verrechnen lässt, ansonsten musst du ihn deswegen verklagen. Die Frage ist ob sich das lohnt. Übrigens, du bist doch der Vermieter? Wie kommst du in die Wohnung wenn keine Übergabe erfolgt ist? war sie erkennbar verlassen? Bitte sei da auch vorsichtig, das kann nach hinten losgehen.

Anders sieht es aus mit den Mietschulden. Ist er unverschuldet in Not geraten oder ist eher anzunehmen, dass er wissentlich die Miete nicht zahlt um den Vermieter zu schädigen, evtl. sogar ein Mietnomade? Das könnte Betrug sein und wäre im Einzelfall zu prüfen.

Anzeigen nicht, aber Schadensersatz fordern.

wenn er kein Geld hat, bleibst du allerdings auf den kosten plus Anwaltskosten sitzen.