Wer haftet bei mietschulden?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Kosten für die Räumung und der Mietschuld ist vom Mieter zu zahlen, da ist der Sohn als unbeteiligter Dritter nicht beteiligt.


NoraSgl 
Fragesteller
 27.06.2020, 20:54

Okay also auch, wenn er mit Im Vertrag stand, als "Bewohner" sozusagen, müsste das alles nur an den Mieter gehen?

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Hipponax  27.06.2020, 20:56
@NoraSgl

Sofern er den Mietvertrag nicht mitunterschrieben hat.

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Da dein Freund keine vertraglichen Pflichten gegenüber dem Vermieter hat, kann ihm auch nicht irgendwas in Rechnung gestellt werden.

Kommt darauf an, ob er mitgeräumt wurde oder ob er die Wohnung freiwillig verlassen hat. Die Mietschulden treffen allein seine Mutter, aber es kann daneben noch andere Ansprüche geben, die sich auch gegen ihn richten. Beispielsweise die Kosten der Zwangsräumung.


NoraSgl 
Fragesteller
 27.06.2020, 20:56

Ja also die Räumung lief ganz schnell er hat die Wohnung auch sofort verlassen, Schlüssel usw alles abgegeben. Er hat ja mit dort gewohnt war aber nicht Mieter. Könnte er also eine Rechnung für die Räumung selber bekommen?

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schleudermaxe  27.06.2020, 20:58
@NoraSgl

Wenn er dort gewohnt hat, hätte er doch bleiben können. Die Räumung betraf ihn doch gar nicht. Wieso hat er sich so verzockt?

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NoraSgl 
Fragesteller
 27.06.2020, 21:00
@schleudermaxe

Ja er war aber nicht Mieter der Wohnung, er hätte ja nicht einfach bleiben können, da das Mietverhältnis der Mutter aufgelöst wurde.

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Ronox  27.06.2020, 21:12
@NoraSgl

Dazu müsste man erstmal den Räumungstitel sehen. Vermutlich steht nur die Mutter drin. Aber üblicherweise lassen sich damit auch Kinder räumen, die keinen eigenen Besitz an der Wohnung haben und aufgrund des Besitzes des Räumungsschuldners (Mutter) dort wohnen (das ist aber streitig). Die Frage ist, ob er dann auch als Schuldner im Sinne von § 788 I ZPO angesehen werden kann, also die Kosten zu tragen hätte. Würde ich spontan verneinen.

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Da er selber ja nie der eigentliche Mieter war, dürfte das doch eigentlich nicht der Fall sein oder?

Das ist richtig.

Da kann aber etwas nicht stimmen, kein Vermieter wirft seine Mieter durch Türen oder Fenster bzw. lässt sie werfen.

Und wer finanziell knapp ist, bekommt Stütze aus dem Rathaus bzw. vom Job-Center.

Ich fürchte, da wird keiner haften, denn die Titel laufen ja gegen die Mutter.

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Woher ich das weiß:Berufserfahrung