Meine Schwiegermutter sagt mir nicht, was sie unternehmen. Wie soll ich mich jetzt verhalten?

4 Antworten

Tja du musst dich entscheiden. Entweder sie sagt was sie mit dem Kind unternimmt  und hält sich daran oder sie bekommt es nie wieder alleine zu sehen. Im Moment würde ich ihr eine Denkpause verpassen und für lange Zeit den Kontakt abbrechen.

Dass dein Kind ohne dein Wissen über die Grenze genommen wird ist unter aller Kanone, noch dazu ohne Ausweispapiere.

Deine Schwiegermutter nimmt dich nicht für voll, ist ja ungeheuerlich!

Versuche zusammen mit deinem Mann noch einmal mit ihr zu reden. Wenn sie es dann immer noch nicht einsieht, kannst du ihr nur noch den Umgang (zumindest für eine Weile) verbieten. Du hast als Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht, also muss sie dich eigentlich um Erlaubnis fragen.  

Rechtliche Situation:

Du hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das heißt du hast das Recht zu wissen und zu bestimmen, wo sich dein Kind aufhält. Gleichzeitig haben die Großeltern, ähnlich wie erwachsene Geschwister und dein Mann, wenn ihr getrennt leben würdet, ein Umgangsrecht. Das heißt, sofern der Umgang deinem Kind nicht nachweislich schadet, kannst du diesen ohnehin nicht verbieten. Wenn sich dein Kind dort wohl fühlt, solltest du das auch nicht tun. Aber soweit ich weiß, hast du durchaus das Recht zu erfahren, wo sich dein Kind aufhält ...

Und der Rest ist ein klärendes Gespräch unter vier Augen. :)

Goodnight  21.11.2016, 01:19

Das stimmt so nun ja nicht. Die Grosseltern können ein Umgangsrecht zum Wohle des Kindes einklagen, wenn sie nachweisen können, dass sie intensive Betreuungszeiten mit dem Kind hatten und eine enge Beziehung besteht.

Was die Grossmutter macht veranlasst sicher keinen Richter ein Umgangsrecht einzuräumen. 

Die Schwiegermutter untergräbt die Autorität der Mutter, noch ein Grund niemals ein Umgangsrecht zu erhalten.

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Hacker48  21.11.2016, 01:30
@Goodnight

Ist das so? Die Großeltern haben ein UmgangsRECHT. Das heißt, grundsätzlich haben sie das Recht das Kind zu sehen und etwas mit dem Kind zu unternehmen. Das heißt, wenn die Mutter möchte, dass dieses Recht ausgesetzt wird, muss SIE beweisen, dass der Umgang dem Kindeswohl schadet und nicht andersherum.

Wie das Gericht entscheiden würde, können wir beide nicht beurteilen, selbst wenn Sie Jurist wären, könnten sie es nicht beurteilen, weil viel zu viele Informationen fehlen. Da Sie aber höchstwahrscheinlich keiner sind, können Sie nur mutmaßen, welche Entscheidung ein Richter in dem Verfahren fällen würde.

Tatsache ist jedenfalls, dass weder der jeweils andere Elternteil, noch das erwachsene Geschwisterkind, noch die Großeltern irgendetwas beweisen müssen, um Umgang mit dem Kind zugesprochen zu bekommen. Sie haben ein Recht darauf und möchten dieses Recht wahrnehmen. Und wenn die Mutter ihnen dieses Recht nehmen möchte, muss sie beweisen wieso.

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Hacker48  21.11.2016, 20:23
@Goodnight

Ich lasse mich gerne korrigieren und bin durchaus bereit dazu zu lernen, aber etwas mehr als ein lapidares "Du irrst!" sollte es dann schon sein. :)

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Dein Mann sollte da mal was sagen. Vielleicht hört sie auf ihn