Mein Kaninchen wird ausgeschlossen, was soll ich tun?

3 Antworten

Bei einer 3er-Gruppe ist es garnicht ganz so selten, dass ein Kaninchen ausgeschlossen wird. Ich würde es noch etwas beobachten, ob sie komplett ausgeschlossen wird. Wenn es nur ganz selten ist, ist es halb so wild.

Sonst ist es deine Entscheidung ob du die Häsin abgibst oder dir noch ein Kaninchen, in dem Fall kommt eigentlich nur ein kastrierter Rammler in Frage, holst. Mir persönlich würde es nicht so leicht fallen, eins meiner Kaninchen abzugeben. Platz für ein Kaninchen hättest du. Kommt nur drauf an, ob du noch eins möchtest (bedenke mehr Zeit, Geld,...).
Liebe Grüße

lambomami 
Fragesteller
 08.07.2016, 07:40

Danke für die Antwort,
ich werde das jetzt beobachten.

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Hallo,

zu erst ein mal mus ich sagen das ein ein Monate altes Kaninchen viel zu jung ist für die abgabe!!! Das Kaninchen sollte bei der abgabe min. 2 Monate alt sein, da sie in dieser Zeit noch Milch trinken! Artgerecht währe allerdings erst ab 3 Monate. Jetzt zu deiner eigendlichen Frage: Las deinen Kaninchen noch etwas Zeit (so 1-2 Wochen) wenn sie sich dan noch nicht so mögen würde ich dir empfelen ein 2. junges Kaninchen zu holen. Bitte gieb das kleine nicht ab das währe viel Stress für es und wen du dir noch ein Kaninchen holen kannst dan mach das (ist wirklich besser).

Hallo, 

ist die Zibbe wirklich ein Monat = 4 Wochen alt? Wo hast du denn die her? Die braucht noch ihre Mutter und sollte noch gesäugt werden. Kaninchenwelpen werden bis zur 6ten Lebenswoche gesäugt und sollten wegen der Sozialisierung und Darmaufbau (sie nehmen den Blinddarmkot ihrer Mutter auf) bis zur 10ten Woche bei ihrer Mutter bleiben. Wo auch immer du dieses Kaninchen her hast, der der dir das gegeben hat, hat sich strafbar gemacht. Sollte der in einem Verein züchten, dann rat ich dir den umgehend zu melden. 

Zudem sollte ein so junges Kaninchen nicht zu erwachsenen Tieren vergesellschaftet werden. Ausser deine anderen beiden Kaninchen sind auch noch jünger (unter 8 Monate alt). 

Jetzt solltest du keinesfalls ein neues Kaninchen dazu vergesellschaften. Ehe der Kleinen noch wirklich was passiert. Warte bis sie mindestens 4 Monate alt ist. Wenn du dann das Gefühl hast, dass sie ausgeschlossen wird dann kannst du noch einen Rammler dazu holen. Den Platz hast du ja. Aber hol bitte kein Kaninchen mehr von diesem Vermehrer(?). Wende dich ans Tierheim, Kaninchenhilfe oder Kaninchenscgutz e.V. 

Mit freundlichen Grüßen

VanyVeggie

lambomami 
Fragesteller
 08.07.2016, 07:39

Danke für die Antwort,
also ja sie ist 4 Wochen alt und wirklich noch sehr sehr klein, habe sie und meine 2. von der gleichen privat Züchterin, die 2. wurde Anfang Mai geboren und ihre Geschwister und sie standen schon Anfang Juni zum Verkauf in der Anzeige, jedoch war die 2. nicht so klein, wie die 3. mit 4 Wochen. Sollte ich sie anzeigen? Denn sie macht das illegal und hat sehr viele Kaninchen Welpen ca. (24-30 Stück) und mehrere ältere Kaninchen, die sie glaubt paart in einem sehr kleinem Stall.
Soll ich die 3. zu ihrer Mutter zurückbringen? Tut mir leid die kleine :/

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VanyVeggie  08.07.2016, 07:44
@lambomami

Anzeigen kannst du sie leider nicht, auch wenn sie gegen das Tierschutzgesetz verstoßt. Ich würde sie aber im Verein melden, wenn sie in einem ist. Und ich würde das dem Veterinäramt melden, dass da jemand Kaninchenwelpen verkauft, die eigentlich noch gesäugt werden müssen. 

Zurückbringen würde ich die Langohren nicht. Sonst werden sie nur weiter verkauft. Ich gehe auch von aus, dass du das nicht über´s Herz bringen wirst. Sieh es als Lehre und mach es beim nächsten Mal besser. 

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