Mein Chef droht mir jedesmal mich zu kündigen weil ich nach der Arbeit nicht sorgfältig aufräzme bin im. 3ten Lehrjahr darf ersowas eigentlich?

6 Antworten

Azubis stehen unter einem besonderen Kündigungsschutz. Einen Azubi kann man nur kündigen, wenn er schwer Geschäftsschädigend handelt. (Vorausgesetzt die Probezeit ist überstanden)

Gerade in kleineren Betrieben kommt es jedoch immer wieder mal vor, dass Azubis trotzdem gekündigt werden. Der Azubi kann dann die Kündigung zwar anfechten, aber hat trotzdem sehr viel Ärger damit. Und wer will schon seine Ausbildung in einem Betrieb fortführen, in dem man gekündigt wurde.

Daher würde ich dir trotzdem dazu raten, deine Arbeit sorgfältig zu machen. Dann ersparst du dir Ärger und bekommst vielleicht auch kein ganz schlechtes Arbeitszeugnis.

Hallo DerEchte0,

entgegen der anderen beiden User: nein, darf er nicht.

Er darf dich ermahnen, dir Abmahnungen schreiben, aber kündigen kann er dich so leicht nicht.

Dennoch musst Du mitwirken, denn Du hast als Auszubildender auch eine Verpflichtung gegenüber Deines Ausbildungsunternehmens!

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Naja,wenn das Problem schon länger besteht,dann hat er es zum einen noch nicht ausgeführt,zum anderen räumst du nie ordentlich auf.;-)Ordnung ist auf der Arbeit in den allermeisten Fällen eine Basisaufgabe.

Überrasch ihn doch mal mit´einem perfekt aufgeräumtem Arbeitsplatz.

Einem Azubi im 3. Lehrjahr zu kündigen ist sehr schwer. Dazu braucht er die Zustimmung der Kammer. Und nur weil du angeblich nicht gut genug aufräumst, bekommt er garantiert keine Zustimmung.

wiederholte beharrliche Arbeitsverweigerung, wenn dadurch die Ausbildung nicht mehr möglich ist

Dann ist sogar nach mehrmalige Abmahnung eine fristlose Kündigung möglich.

https://www.duesseldorf.ihk.de/produktmarken/ausbildung/ausbildung-von-a-z/kuendigung-2596730

Also sei Dir da nicht so sicher. Normalerweise räumt man immer seinen Arbeitsplatz auf. Lass es nicht darauf ankommen.

Familiengerd  29.09.2021, 17:08
wiederholte beharrliche Arbeitsverweigerung, wenn dadurch die Ausbildung nicht mehr möglich ist

Wo in der Frage ist denn davon die Rede??

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