Ist es üblich oder muss ein Auszubildender im 3ten Lehrjahr zur Friseurin schon Kunden schneiden?

3 Antworten

Du bist kurz vor dem Abschluss deiner Ausbildung. Somit solltest du inzwischen durchaus an dem Punkt angekommen sein, wo du die üblichen Kundenwünsche selbstständig erfüllen kannst. Sonderwünsche und -fälle vielleicht noch nicht, aber ein Standardschnitt sollte dir inzwischen locker von der Hand gehen!

Wenn das nicht der Fall ist, solltest du unbedingt ganz bald ein intensives Gespräch mit deiner Ausbilderin darüber führen, wie ihr in der verbleibenden Zeit bis zur Abschlussprüfung die noch bestehenden Lücken schließen könnt - inklusive der Option, die Ausbildungszeit zu verlängern, weil das Ausbildungsziel bis zur Prüfung nicht mehr erreicht werden kann...

Du bist in Ausbildung Sie muss Dich bezahlen.

Sicher kannst Du im 3. Lehrjahr Kunden schneiden mit vorherige Zustimmung und bei Anwesenheit der Ausbilderin für Nachfragen.

Wenn nicht im dritten Jahr, wann dann?

die Worte deiner Chefin sind aber auch Unsinn, in den ersten beiden Jahren ging es ja auch. 🤣