Mein Chef befiehlt mir, länger zu Arbeiten! Darf er das?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Millionen von Arbeitnehmern wagen es nicht, NEIN zu sagen, wenn der Chef mehr verlangt, als ihm laut Arbeitsvertrag zusteht. Das und fehlende Arbeitsplätze sind die Knackpunkte, die die Arbeitgeber ausnutzen, um uns, man könnte sagen, zu "erpressen". Sicher kann er dich nicht für ein berechtigtes NEIN entlassen. Aber es gibt keinen Arbeiter, der nicht in irgendeiner Form unfehlbar ist. Dein Chef könnte deine Fehler suchen und diese dann ausnutzen. Das ist das Bündel, welches die meisten Arbeitnehmer zu tragen haben. Tut mir leid, aber eine Patentlösung gibt es nicht. Betriebsräte und/oder Gewerkschaften sind in manchen Fällen hilfreich, sind aber im allgemeinen nur in größeren Firmen vorhanden. Und gegen die "Fehlersuche am Arbeitnehmer" sind auch sie meist machtlos... Auch sollte man daran denken, dass der Frust, den man als Arbeitnehmer mit sich herumschleppt, auf Dauer krank machen kann! (Ich spreche da aus Erfahrung, auch ich war oft genug zu feige, NEIN zu sagen) Du kannst NEIN sagen, das ist dein gutes Recht. Aber es ist und bleibt leider ein Risiko, gerade bei solch uneinsichtigen Chefs wie deinem. Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück! Alles Gute und liebe Grüße

Gesetzlich kann er verlangen, dass in einem gewissen Rahmen Überstunden geleistet werden (natürlich nur wenn wirklich wichtige Arbeit da ist) und diese muss er auch irgendwann auszahlen.. Es sollte eigentlich im Vertrag geregelt sein, ob du Ferientage oder Geld bekommst und zu welchem Zeitpunkt sowas "ausgezahlt" wird.. Ansonsten mal zum Lehrlingsamt oder so..

Natürlich darf er das nicht. Nur wenn du damit einverstanden wärest. Was Vertraglich geregelt ist, MUSS eingehalten werden. Da kann er noch so viel Chef sein wie er will. Ich würde mich glatt weigern zu Arbeiten, viel kann er nicht machen. Mal Überstunden sind immer ok, aber hier in diesem fall geht er zu weit.

"(3) Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen."

So steht es ausdrücklich im Berufsausbildungsgesetz. Such dir Unterstützung, z. B. bei der Gewerkschaft.

Ach ja - wie alt bist du? Schon über 18?

Tamara1992 
Fragesteller
 16.11.2012, 12:46

Ja, Ich bin gottseidank als das hier so schlimm anfing zur Gewerkschaft gegangen. Ich habe mich dort angemeldet..

Ich bin 20 ^^

Nach der Ausbildung wollte ich sowieso zum Anwalt meine Überstunden einklagen, muss er die dann wirklcih alle zahlen?

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FataMorgana2010  16.11.2012, 14:01
@Tamara1992

Wenn du die alle dokumentiert hast - dann hast du gute Chancen. Also am besten Schichtpläne dokumentieren etc.

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Sicherlich wird es eine gültigen Ausbildungsvertrag geben, der bei der Handwerkskammer/IHK eingetragen wurde, oder? Dort ist dein Ansprechpartner, sie werden dir seriös helfen, im Notfall sorgen sie auch für eine lückenlose Ausbildung wegen Betriebswechsel.