Mehrwertige Alkohole?
Auf meiner Bonbon Packung steht, dass die Bonbons Mehrwertige Alkohole enthalten.
Darf mein Muslimischer Kollege welche haben ?
Bzw. sind Mehrwertige Alkohole Haram ?
Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen
2 Antworten
Nein, es ist nicht Haram.
(also ja, er darf sie essen, die Umfrage ist etwas unverständlich, da nicht klar ist, auf welche Frage sie sich bezieht)
Verboten ist der berauschende Trinkalkohol, also Ethanol.
Mehrwertige Alkohole gehören zwar zur chemischen Gruppe der Alkohole, sind aber nicht berauschend und somit für Muslime erlaubt.
Das kann Dein Kollege halten wie jener auf dem Dach...
Niemand kann wissen, was ein nicht-existenter Gott oder dessen Prophet wohl zu Substanzen gesagt hätte, die die Wissenschaft damals noch gar nicht analysiert hatte.